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Berufung zurückgewiesen - Kosten?

Verfasst: 23.02.2009, 06:03
von samara
HI! Wir haben Berufung eingelegt, die ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wurde. Dafür haben wir 1,6 VG abgerechnet. Mehr nicht. Die Gegenseite macht jetzt eine 2,2 VG (drei Beklagten) und eine 1,2 TG nach VV 3203 geltend. Ich meine, dass die TG nicht entstanden ist.

Wer hat hier Recht? HILFE!!

Verfasst: 23.02.2009, 08:15
von 13
Ist die Berufung gem. § 522 II ZPO zurückgewiesen worden durch einstimmigen Beschluss? Dann gibt es keine TG.

Verfasst: 23.02.2009, 12:54
von samara
Wenn der gegnerische RA den Fahrer / Halter und die Versicherung vertreten hat, bekommt er dann auch in einem Verkehrsunfallprozess eine 0,6 Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 23.02.2009, 12:56
von Smilie
Erhöhungsgebühr ja - kommt drauf an, wie wiele weitere Auftraggeber er hatte.

Wenn Halter + Fahrer + Versicherung - dann eine 0,6er Erhöhung.

Verfasst: 23.02.2009, 14:37
von CheerSassi
sobald ein Telefonat zwischen den Prozessbeteiligten stattgefunden hat, kann eine TG geltend gemacht werden. Falls dies nicht der Fall ist, gibts keine!