Hallo!
Wir haben einen Rechtsstreit gegen ein Autohaus geführt. Jetzt bekommen wir vom Gericht ein Schreiben des Beklagten (nicht durch einen RA vertreten) zur Stellungnahme. In diesem beziffert der Beklagte die ihm entstanden Kosten, u.a. Befragung der Mitarbeiter zur Kaufhergang, Beantwortung Fragen des Gerichts, Vorbereitung Gerichtstermin , Wahrnehmung Gerichtstermin jeweils mit einem Stundensatz von 65,00 € sowie Fahrtkosten, Parkgebühren und Auslagen für Papier usw.
Darf der Beklagte diese Kosten überhaupt ansetzen? Sonst könnte ja genau so gut auch der Mandant alle ihm entstandenen Kosten ansetzen und ist ein Stundensatz von 65,00 € normal?
Dankeschön schonmal!
Kosten des Beklagten ohne Rechtsanwalt
Nö. der darf nur die Kosten nach JVEG ansetzen. Aber das weiß der natürlich nicht. Musst du ihn jetzt noch aufklären
- PeeDee
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Netter Versuch
nur nach JVEG, der bekommt nix für seine "Mitarbeiterbefragungen"
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Schneeweißchen
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Naja, versuchen kann man es ja mal
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Ich hätte dann einmal gern die Zurückweisungsbegründung des Gerichtes
So einen Fall hatte ich nämlich vor Jahren auch mal, war auch so ein Scherzkeks
So einen Fall hatte ich nämlich vor Jahren auch mal, war auch so ein Scherzkeks