Wie berücksichtige ich, die nicht beim Antragsteller .....

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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xdestinyx
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#1

13.02.2009, 14:41

Unser Mandant hat drei Kinder, die nicht bei Ihnen wohnnen und kein Unterhalt zahlt, wie berücksichtige ich die Kinder im PKH-Antrag
UschiR

#2

13.02.2009, 14:58

Warum sollen die denn dann berücksichtigt werden?
Bianca
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#3

13.02.2009, 15:03

genau, ich denke die werden gar nicht berücksichtigt. aufführen würde ich sie allerdings. nur wenn auch unterhalt gezahlt wird, können die kinder bei der berechnung berücksichtigt werden.

liebe grüße

bianca
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jojo
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#4

13.02.2009, 15:06

Gar nicht
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Francis
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#5

13.02.2009, 15:08

Gar nicht
Kurz und trocken, wie immer :mrgreen:

Sind ja vornehmlich die wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Antragsteller darlegen muss, und wenn der Schuft schon keinen Unterhalt zahlt, muss das auch nicht mit angegeben werden.
xdestinyx
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#6

13.02.2009, 15:15

Sehe ich genauso, allerdings meinte mein Chef, dass die gar nicht bei Ihnen wohnen muss. Ich soll jetzt deswegen einen kleinen Aufsatz darüber schreiben. Aber meiner Meinung sind die überhaut nicht zu berücksichtigen.

Was soll ich jetzt tun? Kennt ihr Gesetzesstellen die ich ihm vorlegen kann.
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jojo
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#7

13.02.2009, 15:18

Ja, § 115 ZPO
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#8

13.02.2009, 15:29

Danke für den gesetzesstelle, aber da steht nur drin, fals geldrente geleistet wird, so wird dies abgezogen.

Aber nicht was ist wenn noch nicht mal Geldrente gezahlt wird.
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jojo
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#9

13.02.2009, 16:30

Dann wird sie auch nicht abgezogen....
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Melli247
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#10

13.02.2009, 16:41

Ich würde die Kinder mit ihrer Adresse reinschreiben. Dann sieht das Gericht, dass sie nicht bei ihm wohnen. Die Zeile, in der der Unterhaltsbetrag eigentlich einzutragen wäre, würde ich offen lassen oder 0,00 € reinschreiben. Dann wird das Gericht das schon erkennen.
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