Hallo,
ich muss eine Angelegenheit abrechnen. Es geht um unsere ausgesprochene Kündigung eines Mietverhältnisses sowie um die anschließende Räumungsklage. Sehe ich das richtig, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt und deshalb auch die Anrechnung der GG erfolgen muss. Habe hier die Entscheidung des BGH vom 14.03.2007 VIII ZR 184/06 vorliegen. Kennt jemand vielleicht noch eine aktuellere Entscheidung oder hat sich vielleicht schon wieder etwas neues ergeben??
Kündigung / Räumungsklage (Anrechnung GG)
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Ich rechne da auch immer an.
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Du mußt GG anrechnen... selbst dann, wenn du z. B. vergessen hättest, sie gerichtlich mit geltend zu machen....
BGH Beschluss vom 22.01.2008, AZ. VIII ZB 57/07
BGH Beschluss vom 22.01.2008, AZ. VIII ZB 57/07