Kündigung / Räumungsklage (Anrechnung GG)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein80
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#1

04.02.2009, 15:58

Hallo,

ich muss eine Angelegenheit abrechnen. Es geht um unsere ausgesprochene Kündigung eines Mietverhältnisses sowie um die anschließende Räumungsklage. Sehe ich das richtig, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt und deshalb auch die Anrechnung der GG erfolgen muss. Habe hier die Entscheidung des BGH vom 14.03.2007 VIII ZR 184/06 vorliegen. Kennt jemand vielleicht noch eine aktuellere Entscheidung oder hat sich vielleicht schon wieder etwas neues ergeben??
StineP

#2

04.02.2009, 20:08

Die BGH-Entscheidung ist noch aktuell - und bindend.

Ja, du musst anrechnen.
JessyRAFASW
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#3

05.02.2009, 09:43

Ich rechne da auch immer an.
zenzi75
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#4

05.02.2009, 09:47

Du mußt GG anrechnen... selbst dann, wenn du z. B. vergessen hättest, sie gerichtlich mit geltend zu machen....

BGH Beschluss vom 22.01.2008, AZ. VIII ZB 57/07
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