Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss - Wie zu verstehen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refa-Susi

#1

22.01.2009, 18:27

Hallo,

wir haben heute einen Beschluss erhalten, in dem der Streitwert festgesetzt wurde und ich weiß nicht, wie ich das zu verstehen haben, also welchen GSW ich für die VG und EG ansetzen muss:

"Der Streitwert für das Verfahren wird auf 965,23 € bis zur Teilklagerücknahme, danach auf 933,54 € festgesetzt."

Könnt ihr mir helfen?
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romex
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#2

22.01.2009, 18:33

Ich bin zwar schon zu Hause und nicht mehr im Büro, aber ich denke erstmal, dass da kein Gebührensprung drin ist, oder??? Also:

VG: SW 965,23
TG: je nachdem, wann ein Teil der Klage zurückgenommen wurde.
EG: SW 933,54.
Liebe Grüße,
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heicla
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#3

22.01.2009, 18:57

:zustimm
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Refa-Susi

#4

22.01.2009, 19:06

Danke erst einmal für eure netten Antworten.

Also ich nehm dann die 1,3 VG aus den GSW 965,23 € und die EG aus 933,54 €?? Ist es aber nicht eigentlich so, dass, wenn die Klage zurückgenommen wird eine 0,8 VG ebenfalls anfällt über den Betrag über den die Klage zurückgenommen wird, also den Differenzbetrag von 965,23 € und 933,54 €?? Wieso nehm ich nur eine 1,3 VG??
Micsi11
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#5

22.01.2009, 19:21

Nein, eine 0,8 bekommst du ja nur bei vorzeitiger Erledigung. Also wenn die Klage z. B. bereits ausgefertigt, aber noch nicht bei Gericht eingereicht hat. Bei Klagrücknahme bekommst du 1,3.
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#6

22.01.2009, 19:23

Lies Dir die Antwort von romex nochmal genau durch. Zwischen den beiden SW-Beträgen gibt es KEINEN Gebührensprung!
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Refa-Susi

#7

22.01.2009, 19:33

Ja, ich weiß, dass es da keinen Gebührensprung gibt, aber ich möchte nur interessehalber wissen, welchen GSW ich für die 1,3, 1,2 und 1,0 Gebühr nehme.

Also ich nehme immer den GWS (Betrag) über den auch die Klage eingereicht wurde, auch wenn sich der GSW später ändert?? Kann mir das vielleicht jemand an einem Beispiel erklären, damit ich das verstehe. Ich verstehe das mit der TG und EG auch nicht, warum ich bei der EG die 933,54 € nehm und bei der TG (kann mir das ebenfalls jemand an einem Beispiel erklären)?
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#8

22.01.2009, 19:45

Ich versuche es mal ganz allgemein:

Der SW ist vorliegend gesplittet worden. Ob es heißt: Bis zur Teilklagerücknahme oder: Bis zum <Datum> ist dabei völlig wurscht.

Die VG entsteht immer nach dem höchsten Wert, denn als Taktgebühr entsteht sie dauernd neu und betrifft somit alle Phasen des Rechtsstreits, sei es die mit dem hohen oder tiefen SW.

Die TG ist anhand der Akte zu ermitteln. Ihre Höhe ist verfahrensabhängig. Will heißen: War erst der Termin und dann die Teilklagerücknahme, dann gibt es die TG nach dem hohen SW, ansonsten nach dem tieferen.
Gleiches gilt für die EG.

Anders gesagt: Bei allen Gebühren außer der VG muss man genau gucken, wann sie entstanden ist und welcher SW bei der Entstehung gerade maßgeblich war.

Alles klar? :wink:
Zuletzt geändert von 13 am 22.01.2009, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Refa-Susi

#9

22.01.2009, 20:04

Vielen lieben Dank. Das hat mir sehr geholfen. Ich schau mir jetzt erst einmal die Akte komplett an (ist nämlich ein dicker fetter Ordner) und wenn ich fragen habe, dann meld ich mich noch einmal.
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