Anrechnung im KFA bei mehreren Auftraggebern
Verfasst: 14.01.2009, 21:39
Hallo Ihr Alle... Ich brauche dringend Hilfe, da ich wirklich nicht weiter weiß. Hoffe Ihr könnte mir helfen.
Also Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten bereits vorgerichtlich die Beklagte zu 2. Die Klägerin erhebt Klage gegen die Beklagte zu 1. und 2. Daraufhin beauftragen uns beide Beklagten mit der Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Wie soll ich da jetzt abrechnen. Mein Problem ist, dass ich nich weiß, wie ich die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen soll, da die Beklagte zu 1. ja nicht vorgerichlich von uns vertreten wurde.
Wass muss ich da jetzt als materiellen Kostenerstattungsanspruch widerklagend geltend machen und was im Rahmen der Kostenfestsetzung?
Weiß da jemand weiter? Bitte helft mir... LG Frede08
Also Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten bereits vorgerichtlich die Beklagte zu 2. Die Klägerin erhebt Klage gegen die Beklagte zu 1. und 2. Daraufhin beauftragen uns beide Beklagten mit der Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Wie soll ich da jetzt abrechnen. Mein Problem ist, dass ich nich weiß, wie ich die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen soll, da die Beklagte zu 1. ja nicht vorgerichlich von uns vertreten wurde.
Wass muss ich da jetzt als materiellen Kostenerstattungsanspruch widerklagend geltend machen und was im Rahmen der Kostenfestsetzung?
Weiß da jemand weiter? Bitte helft mir... LG Frede08