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Beratungshilfe jetzt auch in Steuerrechtsangelegenheiten

Verfasst: 10.01.2009, 14:03
von MG
BVerfG Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 -

Leitsatz
1. Es ist mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar, dass nach § 2 Abs 2 BerHG das Steuerrecht nicht zu den beratungshilfefähigen Angelegenheiten zählt.

...

Für die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf die Gewährung von Beratungshilfe in Angelegenheiten, die den Finanzgerichten zugewiesen sind, nicht deshalb versagt werden, weil diese Angelegenheiten nicht zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen aufgeführten Rechtsgebieten zählen.

Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.