gem. 1110 KV GKG steht die Wert gebühr 0,5 - höchstens 18,00 €.
Unser Lehrer sagte uns etwas bis höchstens 23,00 €.
Was ist jetzt richtig?
Es ist wichtig, weil wir am Montag darüber eine Arbeit schreiben!
Danke im Voraus
Mahnbescheid
Richtig sind 23,00 € das wurde jetzt erst vor kurzem geändert. Wann weiß ich nicht genau. Glaub 01.07.06
Zuletzt geändert von ole.jacob am 11.10.2006, 16:47, insgesamt 4-mal geändert.
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!
Lieben Gruß
Lieben Gruß
ähm ... war das nicht mittlerweile mindestens 23.00 Euro???
Der untere Wert wurde doch jetzt letztens von 18 auf 23 Euro hochgesetzt
OK, mein Rechner spinnt - irgendwie hat er mir Eure Antworten nicht angezeigt - also vergesst einfach, was ich geschrieben habe
Der untere Wert wurde doch jetzt letztens von 18 auf 23 Euro hochgesetzt
OK, mein Rechner spinnt - irgendwie hat er mir Eure Antworten nicht angezeigt - also vergesst einfach, was ich geschrieben habe
Viele Grüße
ich
ich
Danke, jetzt kann ich in Ruhe weiterlernen. Ja es ist noch der alte Gesetzestext. Aber den neuen kann ich mir noch nicht leisten.
Steht irgendwo im Netz die Änderungen zum GKG?
Steht irgendwo im Netz die Änderungen zum GKG?
- Pepsi
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übrigens finde ich zum RVG diese Seite am besten http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/ivv00.php