Terminsgebühr ohne Termin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mops
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#11

10.01.2009, 19:42

dann reicht m.E. eine Aktenvermerk oder man schickt nochmal außergerichtlich ein S an die GG in dem auf das Gespräch Bezug genommen und das Ergebnis nochmal zusammengefasst wird und bitte um kurze Bestätigung der vereinbarten Vorgehensweise. Ich hatte damit weder bei Mdt noch bei RSV Probleme.

Wenn dann doch KFA gg. Mdt. notwendig wird, dürfte das auch ausreichen.
Karin123
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#12

14.01.2009, 10:04

Kleine Nachfrage:

Angenommen zwischen den Parteien gibt es einen Besprechung, die die Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts auslöst.

Beklagte zahlt nun vollständig und Kläger erklärt den Rechtsstreit für erledigt. Der Beklagte äußert sich nun nicht.

Damit bleibt der vom Gericht angeordnete Termin ja bestehen. Nehmen wir weiter an, dass der Beklagte auch zum Termin nicht erscheint.

Dann müsste ja ein Erledigungsversäumnisurteil entstehen, oder?

Gibt es dann trotzdem die 1,2 Terminsgebühr oder aufgrund des VU nur die 0,5 Terminsgebühr?
Mops
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#13

14.01.2009, 20:03

Erledigungsversäumnisurteil
Was ist das denn?

Wenn RS für erledigt erklärt wird, dann wars das. Was soll dann noch ein T?

Selbst wenn nur HS für erledigt erklärt wird, gibt es i.d.R. keinen T mehr, weil über die Kosten auch im schriftlichen Verfahren entschieden wird.

Wenn eine Besprechung mit GG stattgefunden hat, die entsprechend der Vorbemerkung 3 eine TG auslöst, dann kommt es auf einen T bei Gericht gar nicht an. Und eine 0,5 TG gibt es in einem solchen Fall auch nicht.
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