Kostenausgleichsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

09.10.2006, 10:30

Hallo, bräuchte mal einen Experten für Kostenausgleichsanträge.
Soll einen Kostenausgleichsantrag bezüglich der Gerichtskosten stellen und habe keine Ahnung wie der aussehen soll? Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Danke und liebe Grüße von

Honey
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lesaga
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#2

09.10.2006, 10:48

Etwa so: :wink:
In pp. wird die Ausgleichung der Gerichtskosten gem. § 106 ZPO beantragt. Es wird beantragt, den verrechneten Betrag verzinslich nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ab Antragseingang gegen den Kläger/Beklagten festzusetzen und eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB's zu erteilen.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

xy
RA
Feierabend
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#3

09.10.2006, 10:53

Schließe mich dem an. Ich mache auch immer einen "ganz normalen KAA", setze dann halt anstelle der Gebühren nur die Gerichtskosten ein. :roll: Gab noch nie Probleme...
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Melanie
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#4

09.10.2006, 12:13

:zustimm
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#6

09.10.2006, 14:16

Vielen Dank! Manchmal macht man es sich komplizierter als es ist!

Liebe Grüße von

Honey
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Pepsi
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#7

09.10.2006, 19:12

:zustimm
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