Wer trägt Kosten bei Einstellung?
Verfasst: 09.12.2008, 13:15
Hallo ihr Lieben,
habe wiedermal eine klitzeleine Frage.
Also das Strafverfahren wurde eingestellt. Wir haben vorher beantragt, dass es eingestellt werden soll, da ein Verfahrensfehler vorliegt.
Jetzt steht im Schreiben der Amtsanwaltschaft nur "habe ich gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt".
Wer trägt denn jetzt die Kosten, auch die Staatskasse?
habe wiedermal eine klitzeleine Frage.
Also das Strafverfahren wurde eingestellt. Wir haben vorher beantragt, dass es eingestellt werden soll, da ein Verfahrensfehler vorliegt.
Jetzt steht im Schreiben der Amtsanwaltschaft nur "habe ich gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt".
Wer trägt denn jetzt die Kosten, auch die Staatskasse?