Abrechnung Strafverfahren (Einstellung des Verfahrens)
Verfasst: 26.11.2008, 16:59
Hallo Ihr,
ich habe von meinem Chef die Aufgabe erhalten einen Entwurf für eine Kostennote zu erstellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese so stimmt.
Denn ich muss dazu bemerken, dass ich erst seit September dieses Jahres in der Ausbildung zur Refa bin. Mein Chef meinte, ich soll es einfach mal versuchen und eine Mittelgebühr verwenden. Ich habe mir als Vorlage alte Rechnungen genommen und versucht das RVG zu verstehen.
Besonders unsicher bin ich in dem Punkt, wie ich die 12,00 € für die Übersendung der Ermittlungsakte abrechnen soll. Oder sind die mit der Nr. 7000 VV RVG abgegolten. Wenn Sie gesondert abgerechnet wird, wird auf die 12,00 € auch Umsatzsteuer erhoben?
Der Fall:
Mandant werden Straftaten vorgeworfen. Die StA ermittelt. Unsere Kanzlei stellt ein Akteneinsichtsgesuch. Die Akte wird übersandt, bei uns kopiert und zurück gesandt. Der RA fertigt einen Schriftsatz an das Gericht und telefoniert mit der StA. Im Schriftsatz sowie im Telefonat hat der Anwalt daraufhin hingewirkt, dass das Verfahren nach Zahlung eines Betrages an den Geschädigten eingestellt wird. Dies ist sodann geschehen.
Dazu habe ich nun folgende Kosten entworfen:
Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG 165 €
Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG 140 €
Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 (1) Nr. 1 VV RVG 140 €
Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG 24,50 €
(49 Kopien aus der amtlichen Ermittlungsakte)
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 489,50 €
Umsatzsteuer (19 %) 93,01 €
Rechnungsbetrag 582,51 €
Wäre das so korrekt?
Ich danke euch im Voraus schon einmal für eure Hilfe!!!
ich habe von meinem Chef die Aufgabe erhalten einen Entwurf für eine Kostennote zu erstellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese so stimmt.
Denn ich muss dazu bemerken, dass ich erst seit September dieses Jahres in der Ausbildung zur Refa bin. Mein Chef meinte, ich soll es einfach mal versuchen und eine Mittelgebühr verwenden. Ich habe mir als Vorlage alte Rechnungen genommen und versucht das RVG zu verstehen.
Besonders unsicher bin ich in dem Punkt, wie ich die 12,00 € für die Übersendung der Ermittlungsakte abrechnen soll. Oder sind die mit der Nr. 7000 VV RVG abgegolten. Wenn Sie gesondert abgerechnet wird, wird auf die 12,00 € auch Umsatzsteuer erhoben?
Der Fall:
Mandant werden Straftaten vorgeworfen. Die StA ermittelt. Unsere Kanzlei stellt ein Akteneinsichtsgesuch. Die Akte wird übersandt, bei uns kopiert und zurück gesandt. Der RA fertigt einen Schriftsatz an das Gericht und telefoniert mit der StA. Im Schriftsatz sowie im Telefonat hat der Anwalt daraufhin hingewirkt, dass das Verfahren nach Zahlung eines Betrages an den Geschädigten eingestellt wird. Dies ist sodann geschehen.
Dazu habe ich nun folgende Kosten entworfen:
Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG 165 €
Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG 140 €
Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 (1) Nr. 1 VV RVG 140 €
Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG 24,50 €
(49 Kopien aus der amtlichen Ermittlungsakte)
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 489,50 €
Umsatzsteuer (19 %) 93,01 €
Rechnungsbetrag 582,51 €
Wäre das so korrekt?
Ich danke euch im Voraus schon einmal für eure Hilfe!!!