Hallöchen zusammen!
Haben Klageschrift eingereicht. Jetzt hat Gegenseite die Forderung anerkannt. Haben Anerkenntnisurteil erhalten.
Welche Gebühren kann ich abrechnen?
KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil
- NickyS
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Wenn Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht, fällt die Terminsgebühr an (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Auflage, zu Nr. 3104 VV, Rd. 47)
- rena
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Guten Morgen,
wir haben Abmahnkosten eingeklagt aus einem GW von 20.000,00 €, das waren 1.171,67 €.
Im Gerichtstermin wurde erörtert, dass das Gericht die Abmahnkosten aus einem GW von 10.000,00 € zusprechen würde. Daraufhin wurde quasi unser Antrag umgestellt und teilweise zurückgenommen und die Beklagte hat anerkannt, das ist dann eine Zahlung von 887,03 €.
Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.
Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein?
wir haben Abmahnkosten eingeklagt aus einem GW von 20.000,00 €, das waren 1.171,67 €.
Im Gerichtstermin wurde erörtert, dass das Gericht die Abmahnkosten aus einem GW von 10.000,00 € zusprechen würde. Daraufhin wurde quasi unser Antrag umgestellt und teilweise zurückgenommen und die Beklagte hat anerkannt, das ist dann eine Zahlung von 887,03 €.
Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.
Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein?