Brauche Hilfe beim Abrechnen nach RVG!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

27.09.2006, 23:14

[font=Times New Roman]Hallo!
Bin ganz frisch hier!

Habe ein riesen Problem, ich kriege es einfach nicht hin Akten abzurechnen, bei denen in einer Hauptsache ein weiteres anhängiges Verfahren miterledigt wurde. Ich schaffe es einfach nicht. :cry:

Wer traut sich mir zu helfen?
Wenn es jemanden gibt, der mir behilflich sein könnte, melde sich bitte.
Kann dann diese Fälle auch konkret schildern, mit Streitwerten, ob Termin wahrgenommen oder Vergleich geschlossen wurde etc.

Liebe Grüße von Dani
[/font]
Gofi
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#2

27.09.2006, 23:20

Hallo Dani,

hier im Forum gibt es viele, die sich trauen Dir zu helfen.
Schreib doch einfach erst mal auf um was es genau geht und wo das Problem liegt. So ohne irgendwas ist schlecht.

Liebe Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Kathy
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#3

28.09.2006, 09:26

Dann Tisch uns doch hier mal deinen Fall auf, dann lösen wir ihn gerne (soweit wir können).
MfG Kathy

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(Mein Papa)
Andreas

#4

28.09.2006, 09:51

:schieb in die richtige Kategorie :wink:

Her mit dem Fall :mrgreen:
Gast

#5

29.09.2006, 20:44

Hallo ihr Lieben!

Vielen Dank das ihr euch bei mir gemeldet habt.
Also hab jetzt das Problem und weiß den Fall absolut nicht mehr aus dem Kopf. War heute so lange arbeiten. Nicht das ihr denkt, die meldet sich gar nicht weiter. Werde am Montag mal in Ruhe den Fall zusammenfassen und euch diesen dann hier einstellen.

Bitte seit mir jetzt nicht böse.

LG Dani
:roll: :roll: :roll:
Gast

#6

06.10.2006, 13:10

Hallöchen,

ich brauch auch Hilfe beim Abrechnen.

Wir vertreten in einem Verfahren vor dem AG Mitte den Beklagten zu 1) und zu 2). Wie rechne ich ab? Für jeden eine Rechnung, teilen die sich die Kosten (mehrere Auftraggeber?).

Wäre echt nett, wenn sich hierzu jemand äußern könnte.

Danke im Voraus!
Gast

#7

06.10.2006, 18:40

sind das denn mehrer Auftraggeber? wenn ja, dann erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber.

Aber du hast nur von den Beklagten geredet, da geh ich mal von aus, dass es nur einer ist.

Ich würde die
Verfgeb. 1,3
Terminsgeb. 1,2
Pauschale 7002
USt nehmen. Sind es mehrere, dann kommt jetzt dazu noch die Gebühr von 0,3 für mehrere Auftraggeber gem- Nr. 1008 VVRVG
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NORTHERN DINO
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#8

06.10.2006, 19:31

Beklagter zu 1.) und 2.) bewirken eine 0,3 Erhöhungsgebühr (Mehrvertretung). In aller Regel sind die beiden Gesamtschuldner, das müsste sich aber genau aus der Verfahrensakte (Urteil) etc. ergeben.
~ Grüßle ~
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Gast

#9

06.10.2006, 22:13

Hallo ihr Lieben, da bin ich endlich!

Habe es zeitlich leider nicht früher geschafft. Versuche euch jetzt mal so gut ich kann, den Fall zu schildern, er ist meiner Meinung nach recht schwer abzurechnen. Erstmal sind es zwei Verfahren

1. Beschlussverfahren als Hauptsacheverfahren (Betriebsrat gegen Arbeitgeber)
2. Einweiliges Verfügungsverfahren (natürliche Person, die für den Arbeitgeber aus dem Beschlussverfahren arbeitet gegen Arbeitgeber)


In dem ersten Verfahren (Beschlussverf.) fand ein Gütetermin statt, bei dem keine gütliche Einigung zustande kam, es wurde ein neuer Termin in diesem Termin bestimmt. Dieser sollte nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren stattfinden.

Nach diesem Termin fand dann der Termin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren statt. In diesem wurde ein Vergleich über dieses Verfahren geschlossen und das Beschlussverfahren gleich miterledigt.
Somit wurde der anberaumte Termin in dem Beschlussverfahren wieder aufgehoben.

Und nun zu den Streitwerten:

Für das Hauptsacheverfahren (Beschlussverfahren) nur ein Gesamtverfahrensstreitwert in Höhe von 6.400,00 €

Für das einstweilige Verfügungsverfahren ein Streitwert für das Verfahren im Allgemeinen 3.200,00 € und für den Vergleich 8.000,00 €.

So ich hoffe ich habe alles so gut es geht niedergeschrieben. Muss dazusagen, dass es ein sehr tückischer Fall ist. Habe diese Fälle mit meinem Chef besprochen, aber wie er diese abgerechnet haben will, kann ich nicht nachvollziehen.

Hoffe es kann mir jemand bei dieser für mich sehr schwierigen Angelegenheit helfen und mir vielleicht eine Abrechnung formulieren, damit ich es endlich verstehe.

Liebe Grüße von Dani aus dem Ruhrpott
Gofi
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#10

06.10.2006, 22:37

Hallo,
kurze Rückfrage, ob ich die Sache richtig verstanden habt:

Ihr habt Einstweilige Verfügung (Nr. 2) für Euren Mandanten beantragt, diese ist erlassen worden und der Arbeitgeber hat hiergegen Widerspruch eingelegt, so daß ihr dann ins Hauptsacheverfahren gelangt seit.

Und ein weiteres Hauptsacheverfahren (Nr. 1) war anhängig.

Gehe ich richtigerweise davon aus, daß das Hauptsacheverfahren (Nr. 1) nicht das Hauptsacheverfahren zu der Einstweiligen Verfügung ist.

Viele Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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