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PKH-Abrechnung / PKH nur für den Vergleich bewilligt

Verfasst: 31.10.2008, 16:17
von Marisnulka
Experten sind gefragt:

Wir haben PKH beantragt. Im Termin wird PKH mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zurückgewiesen, allerdings wird für den Vergleich PKH bewilligt.

Daraufhin mache ich einen PKH - Vergütungsfestsetzungsantrag über die Einigungsgebühr. Diese wird uns dann aus der Staatskasse ausgezahlt.

Jetzt bleiben ja noch unsere Kosten offen, wie Terminsgebühr, Verfahrensgebühr usw. Ich mache einen Kostenfestsetzungsantrag über unsere Kosten (außer der bereits gezahlten Einigungsgebühr). Dies mag das Gericht nicht und schreibt uns, wir sollen den Antrag zurücknehmen und verweist auf die Kostenentscheidung.

Und nun?

Ich will doch meine Kosten haben. Was mache ich jetzt???

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

Verfasst: 31.10.2008, 16:24
von 13
Und nun? Nun stehen wir da und wissen nicht weiter. Wenn Du mal verrätst, wie die KGE aussieht, dann wären wir schon einen Schritt vorwärts gekommen. :wink:

Verfasst: 31.10.2008, 16:34
von online
Soweit PKH nicht bewilligt ist, habet Ihr ja auch Euren Mandanten, nöch? :wink:

Verfasst: 31.10.2008, 16:36
von Marisnulka
online hat geschrieben:Soweit PKH nicht bewilligt ist, habet Ihr ja auch Euren Mandanten, nöch? :wink:
Noch ja, aber diese Person ist nicht ganz zahlungsbereit, deswegen wollen wir die Forderung ja titulieren. Fragt sich jetzt nur: WIE ZUM TEUFEL!

Verfasst: 31.10.2008, 16:38
von Marisnulka
KGE??

Verfasst: 31.10.2008, 16:38
von Curry
KGE heißt Kostengrundentscheidung.

Ihr müsst doch ganz normal nach § 11 RVG eure Kosten festsetzen lassen können.

Verfasst: 31.10.2008, 16:39
von online
KGE heißt: Kostengrundentscheidung.

Oder hattet Ihr Kostenfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt?

Es ist alles ein bisschen nebulös.

Verfasst: 31.10.2008, 16:43
von Marisnulka
KGE: unsere Seite trägt "natürlich" die Kosten des Rechtsstreits.

Kostenfestsetzungsantrag habe ich doch schon, wurde moniert...

Verfasst: 31.10.2008, 16:44
von Curry
Was hast du denn für einen gestellt? Gegen euren Mdt. musst du einen nach § 11 RVG stellen.

Verfasst: 31.10.2008, 16:52
von Marisnulka
... ich beantrage die nachstehend aufgeführten Kosten gem. § 104 ZPO festzusetzen.... 5 % usw....

-dann die Kosten aufgeführt-

So ist es standart im Programm, wir schreiben auch nichts eigenes dabei oder so.