Gerichtsvollzieherkosten in KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Engess
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#1

30.10.2008, 08:54

Guten Morgen zusammen,

wir haben die Zustellung einer einstweiligen Verfügung beantragt. Ich mach gerade den KFA für die eV. Kann ich die Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellung mit in den KFA?
susannen aus s.

#2

30.10.2008, 08:56

Jawoll!!!!!!!!!!!!!
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petramaus
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#3

30.10.2008, 08:56

Denke mal schon, dass du die Kosten mit aufnehmen kannst. Aber dann halt die GV-Rechnung noch dazu legen als Beleg.
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Engess
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#4

30.10.2008, 08:57

Danke!
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13
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#5

30.10.2008, 10:11

Das wird wohl unterschiedlich gesehen, aber die meisten Gerichte zählen die Zustellung der e.Vfg. zum Verfahren, so dass die Kosten dafür auch geltend gemacht werden können.
~ Grüßle ~
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#6

30.10.2008, 10:26

@13: und wie würdest Du über einen solchen Antrag beschließen?

(netter neuer Ava übrigens, den Du da hast)
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#7

02.02.2011, 11:08

Hallo.

Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage: Wir haben die EV an die Antragsgegnerin durch GVZ zustellen lassen und an deren RA auch durch GVZ. Die Zustellkosten des GVZ an Antragsgegner nehme ich natürlich mit in meinen KfA, aber was ist mit den Zustellkosten für die Zustellung an den gegnerischen RA? Kann ich die auch mit aufnehmen??

Viele Dank und Grüße
Kathi
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#8

02.02.2011, 11:19

Gegenfrage: Warum habt ihr denn zweimal zustellen lassen? M.E. ist eine doppelte Zustellung nicht notwendig. Insoweit stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
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#9

02.02.2011, 11:20

Naja mein Chef hat das so gesagt, dass er das so haben will... :oops:
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#10

02.02.2011, 11:26

Ich würde gegen Ansatz von zweimal Zustellgebühren vorgehen, wenn ich den entsprechenden KfA bekommen würde, wenn keine nachvollziehbare Begründung für die doppelte Zustellung erfolgt.
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