Guten Morgen zusammen,
wir haben die Zustellung einer einstweiligen Verfügung beantragt. Ich mach gerade den KFA für die eV. Kann ich die Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellung mit in den KFA?
Gerichtsvollzieherkosten in KFA?
- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 868
- Registriert: 17.10.2007, 21:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Aschaffenburg
- Kontaktdaten:
Denke mal schon, dass du die Kosten mit aufnehmen kannst. Aber dann halt die GV-Rechnung noch dazu legen als Beleg.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das wird wohl unterschiedlich gesehen, aber die meisten Gerichte zählen die Zustellung der e.Vfg. zum Verfahren, so dass die Kosten dafür auch geltend gemacht werden können.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 07.09.2010, 11:11
Hallo.
Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage: Wir haben die EV an die Antragsgegnerin durch GVZ zustellen lassen und an deren RA auch durch GVZ. Die Zustellkosten des GVZ an Antragsgegner nehme ich natürlich mit in meinen KfA, aber was ist mit den Zustellkosten für die Zustellung an den gegnerischen RA? Kann ich die auch mit aufnehmen??
Viele Dank und Grüße
Kathi
Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage: Wir haben die EV an die Antragsgegnerin durch GVZ zustellen lassen und an deren RA auch durch GVZ. Die Zustellkosten des GVZ an Antragsgegner nehme ich natürlich mit in meinen KfA, aber was ist mit den Zustellkosten für die Zustellung an den gegnerischen RA? Kann ich die auch mit aufnehmen??
Viele Dank und Grüße
Kathi
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Gegenfrage: Warum habt ihr denn zweimal zustellen lassen? M.E. ist eine doppelte Zustellung nicht notwendig. Insoweit stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 07.09.2010, 11:11
Naja mein Chef hat das so gesagt, dass er das so haben will...
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ich würde gegen Ansatz von zweimal Zustellgebühren vorgehen, wenn ich den entsprechenden KfA bekommen würde, wenn keine nachvollziehbare Begründung für die doppelte Zustellung erfolgt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)