PKH-Abrechnung...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Astraea82
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#1

28.10.2008, 09:50

Hallo! Ich muss PKH abrechnen. Wenn ich nen Streitwert von € 5.400,00 habe, dann kann ich € 225,00 nebst Auslagen, Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten bei Gericht beantragen? Herzlichsten Dank!
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Smilie
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#2

28.10.2008, 09:54

Die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld bekommst Du nur, wenn der RA NICHT zu den Bedingungen eines ortsüblichen RA beigeordnet wurde.

Du müsstest auch mal sagen, welche Gebühren Du geltend machen willst! So kann ich das leider nicht nachvollziehen.
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Smilie
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#3

28.10.2008, 09:55

Geht das nur um die Gebühr für das PKH-Prüfungsverfahren - die 1,0 Verfahrensgebühr? Wenn ja wird die aber nicht nach der PKH-Tabelle abgerechnet, sondern nach der normalen Regelvergütung. und die bekommst Du auch nicht von der Landeskasse sondern vom Mdt.
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romex
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#4

28.10.2008, 09:56

Da kann ich Smilie zustimmen. Mein Chef wurde z.B. im PKH-Bewilligungsbeschluss vom LG Köln als Berliner Anwalt beigeordnet. Da steht außer Frage, dass er die Fahrtkosten abrechnen konnte!
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Gelini
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#5

28.10.2008, 09:56

Also anscheinend habt ihr beantragt und nicht bewilligt bekommen und dann kein Verfahren eingeleitet, richtig?
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Astraea82
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#6

28.10.2008, 09:57

Verfahrens- und Terminsgebühr. Wir wurden beigeordnet, ohne dass irgendwas Weiteres dabei steht. "Der Antragsgegnerin wird Frau RAin xxx beigeordnet". Das wars. Dann kann ich die Kosten doch mit aufnehmen, oder?
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Smilie
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#7

28.10.2008, 09:58

Ja, dann kannst Du die Kosten mit aufnehmen. Die 1,3er Verfahrensgebühr müsste dann aber 292,50 und die TG 270,00
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Astraea82
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#8

28.10.2008, 10:00

Jetzt mal ne blöde Frage...wie komm ich (bzw. du) auf die Beträge?
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puppa2402
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#9

28.10.2008, 10:00

:zustimm
Liebe Grüße
puppa

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Gelini
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#10

28.10.2008, 10:00

Richtig, weil du bekommst ja nur die Gebühren fürs Verfahren und PKH zählt zum Verfahren dazu. Stimme also Smilie voll und ganz zu :-)
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