Abrechnung gegenüber Krankenkasse

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bayern69
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#1

14.10.2008, 12:10

Hallo,

Frage: Krankenkasse hat Antrag auf Pflegestufe I abgelehnt; wir haben Widerspruch eingelegt; jetzt wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen (Pflegestufe I genehmigt aber ab anderem Datum wie von uns beantragt).

Muss die Krankenkasse jetzt unsere Gebühren übernehmen und wenn ja, wie rechne ich da ab?

Für Eure Hilfe schonmal vielen Dank im voraus... :
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idefix
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#2

14.10.2008, 13:13

Wer die Kosten trägt, steht eigentlich im Bescheid. Wenn da nichts drin steht, dann muss das die Mandantschaft tragen. Ich würde als Streitwert den Regelstreitwert nach 5.000,00 EUR 2300 VV RVG nehmen.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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