Aussöhnungsgebühr - FamR - PKH-Abrechnung
Verfasst: 09.10.2008, 12:27
Hallöchen,
ich habe hier eine Gewaltenschutzsache vorliegen. Einstweiliges Anordnungsverfahren und normales Scheidungsverfahren.
Gegenseite hat Scheidungsantrag eingereicht. Wir haben uns legitimiert. Termin wurde schnell anberaumt. Dann haben wir PKH beantragt und auch bekommen. Nun haben sich die Parteien versöhnt.
Kann ich neben der Terminsgebühr die 1,0 Aussöhnungsgebühr ansetzen?
Muss ich für das einstw. Anordnungsverfahren die 3309 und 3310 nehmen oder die normalen Gebühren?
Ich steh gerade auf dem Schlauch. Hätte jetzt beide Sachen einzeln 1,3 3100, 1,2 3104 und 1,0 1004 abgerechnet ...
Danke
ich habe hier eine Gewaltenschutzsache vorliegen. Einstweiliges Anordnungsverfahren und normales Scheidungsverfahren.
Gegenseite hat Scheidungsantrag eingereicht. Wir haben uns legitimiert. Termin wurde schnell anberaumt. Dann haben wir PKH beantragt und auch bekommen. Nun haben sich die Parteien versöhnt.
Kann ich neben der Terminsgebühr die 1,0 Aussöhnungsgebühr ansetzen?
Muss ich für das einstw. Anordnungsverfahren die 3309 und 3310 nehmen oder die normalen Gebühren?
Ich steh gerade auf dem Schlauch. Hätte jetzt beide Sachen einzeln 1,3 3100, 1,2 3104 und 1,0 1004 abgerechnet ...
Danke