Einstweiliges Anordnungsverfahren - Terminsgebühr
Verfasst: 08.10.2008, 15:55
Hallo,
ich habe hier ein Bündel Familiensachen vor mir liegen. Wir haben das einstweilige Anordnungsverfahren/zwei Ordnungsgeldverfahren abgerechnet. Jetzt ruft die Rechtspflegerin an und sagt, wir sollen den ANtrag korrigieren und eine Terminsgebühr nach 3310 RVG ansetzen. Aber diese ist doch nur für ZV-Sachen und Termin zur Abgabe der eidesstattl. Vers.?
Wisst ihr, was sie meint?
LG
ich habe hier ein Bündel Familiensachen vor mir liegen. Wir haben das einstweilige Anordnungsverfahren/zwei Ordnungsgeldverfahren abgerechnet. Jetzt ruft die Rechtspflegerin an und sagt, wir sollen den ANtrag korrigieren und eine Terminsgebühr nach 3310 RVG ansetzen. Aber diese ist doch nur für ZV-Sachen und Termin zur Abgabe der eidesstattl. Vers.?
Wisst ihr, was sie meint?
LG