Gebühren bei Vollsteckungsschutzverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MM
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#1

07.10.2008, 13:03

Hallo Ihr Lieben!

Vielleicht könnt ihr mir helfen?!

Situation ist folgende: Wir haben Räumungsantrag gestellt. Termin ist festgelegt. Die Schuldner haben Schutzantrag gestellt. Gemäß Beschluss wurde der Termin zur Räumung aufgehoben, die Zwangsräumung einstweilen eingestellt, die Kosten trägt der Schuldner.

Welche Gebühren sind hier abzurechnen?

Verdient haben wir die die ZV-Gebühren mit Räumungsantrag (0,3 3309 VV RVG). Das Vollstreckungsschutzverfahren ist ja eine besondere Angelegenheit. Kann ich nochmals 0,3 Gebühren abrechnen nach 3309 RVG??

Danke
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jacqueline k
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#2

07.10.2008, 14:10

ja, dafür bekommst du auch eine 0,3 Verfahrensgebühr. Die kannst du auch festsetzen lassen beim Gericht erster Instanz. Dann sind die dier auf jedenfall sicher. Als Streitwert ist da aber nicht der Wert der Räumung, sondern eine Monatsmiete anzusetzen.
:blumen
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jacqueline k
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#3

07.10.2008, 14:11

Achso und natürlich noch :welcome hier bei Foreno und viel Spaß hier bei uns.
:blumen
Blumige Grüße
MM
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#4

07.10.2008, 14:21

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Werde ich gleich machen.

Und nochmals Danke für den lieben Willkommensgruß :P
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jacqueline k
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#5

07.10.2008, 14:58

Achso, vielleicht sollte ich noch ergänzen: eine Verfahrensgebühr nach 3309, wie du halt schon angedeutet hattest :wink2
:blumen
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