Hallo Ihr Lieben!
Vielleicht könnt ihr mir helfen?!
Situation ist folgende: Wir haben Räumungsantrag gestellt. Termin ist festgelegt. Die Schuldner haben Schutzantrag gestellt. Gemäß Beschluss wurde der Termin zur Räumung aufgehoben, die Zwangsräumung einstweilen eingestellt, die Kosten trägt der Schuldner.
Welche Gebühren sind hier abzurechnen?
Verdient haben wir die die ZV-Gebühren mit Räumungsantrag (0,3 3309 VV RVG). Das Vollstreckungsschutzverfahren ist ja eine besondere Angelegenheit. Kann ich nochmals 0,3 Gebühren abrechnen nach 3309 RVG??
Danke
Gebühren bei Vollsteckungsschutzverfahren?
- jacqueline k
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ja, dafür bekommst du auch eine 0,3 Verfahrensgebühr. Die kannst du auch festsetzen lassen beim Gericht erster Instanz. Dann sind die dier auf jedenfall sicher. Als Streitwert ist da aber nicht der Wert der Räumung, sondern eine Monatsmiete anzusetzen.
:blumen
Blumige Grüße
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- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Achso und natürlich noch hier bei Foreno und viel Spaß hier bei uns.
:blumen
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- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Achso, vielleicht sollte ich noch ergänzen: eine Verfahrensgebühr nach 3309, wie du halt schon angedeutet hattest
:blumen
Blumige Grüße
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