Terminsgeb. im Adhäsionsverf.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#1

20.10.2009, 12:23

Muss ein Adhäsionsverfahren abrechnen. Wir waren außergerichtlich tätig und haben im Rahmen eines anhängigen Strafprozesses dann Adhäsionsantrag wegen Schadensersatz gestellt.
Verstehe ich das richtig, dass ich NIE eine Terminsgebühr zu der 4143 VV RVG abrechnen kann? Was ist mit entstandenen Fahrtkosten? Der Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> verunsichert mich...
Vielen Dank!!!!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

20.10.2009, 13:12

Das verstehst Du richtig. Meist ist der Anwalt aber nicht isoliert im Adhäsionsverfahren, sondern gleichzeitig auch als Nebenklagevertreter tätig. In diesen Fällen entsteht dort ja auch eine TG, allerdings eben nicht im Adhäsionsverfahren.

Fahrtkosten können auch ohne TG abgerechnet werden, solange es sich um eine Geschäftsreise im Sinne des Gesetzes handelt.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#3

20.10.2009, 14:40

Was hältst Du von der Meinung, dass die Gebühr nach 2300 angerechnet werden muss?
Vielen Dank schon mal, hast mir sehr geholfen.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

20.10.2009, 14:56

Tja. Ich wollte Dir erst noch was dazu schreiben, hab das dann aber wieder gelöscht, weil Du nicht danach gefragt hattest und ich versuche, nicht in jeder Antwort gleich halbe Aufsätze zu schreiben. Bild

Also ich würde nicht anrechnen, weil es ja nicht im Gesetz steht. Für eine analoge Anwendung ist m.E. kein Raum. (Der Gesetzgeber hätte clevererweise die Anrechnung in Teil 2 statt Teil 3 regeln sollen, dann müßte man sie wohl auch im Adhäsionsverfahren anwenden.) Wenn Du natürlich gegenüber der Staatskasse abrechnest und weißt, daß die RPfl das dort anders sehen, lohnt sich ggf. der 27te Streit um die gleiche Sache denn doch nicht.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#5

20.10.2009, 15:07

Mir scheint, Du hast bereits reichlich Erfahrung sammeln können auf dem Gebiet???! Dann kannst Du mir vielleicht auch noch meine (wirklich) allerletzte Frage beantworten :oops: : Wir haben mit dem Angeklagten über dessen RA einen Vergleich (Schadensersatz+unsere RA-Geb.) geschlossen. Im Protokoll steht: "Die Kosten des Verfahrens würde im Falle einer endgültigen Einstellung des Verfahrens die Staatskasse tragen, seine notwendigen Auslagen würde der Angeklagte selbst tragen" Wem würdest Du die Abrechnung zukommen lassen? Oder doch ne Kostenfestsetzung veranlassen (wenn ja, nach welchen §§)???
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

20.10.2009, 15:21

Meine Erfahrungen nicht so umfangreich, und meist stehen wir auf der Seite des Angeklagten, aber das sind ja doch alles bekannte Probleme.

Mir scheint, diese Formulierung stammt aus der Strafsache und soll schon mal ankündigen, wie die Kostenentscheidung des (vorläufig nach 153a eingestellten?) Verfahrens bei endgültiger Einstellung lauten wird. Absolut überflüssig und verwirrend. Steht bestimmt deshalb so drin, weil die Auflage die Zahlung des SE ist, richtig? (Das ist übrigens nicht zulässig *grummel*) Das Adhäsionsverfahren braucht keine Kostenentscheidung, weil sich ja - auch über die Kosten - verglichen wurde.

Ich würde die Abrechnung direkt an den Angeklagten schicken, wenn es sich so verhält. Schließlich muß er die Auflagen innerhalb von 6 Monaten erfüllen, da sollte man sich nicht mit Kostenfestsetzung aufhalten. Und wenn er sich freiwillig zur Zahlung verpflichtet hat, ist ja hoffentlich auch über die Höhe gesprochen worden, so daß ein nachträglicher Streit hierüber ausscheidet.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#7

20.10.2009, 16:23

:daumen Also ich bin ja schwer begeistert: Genau, wie Du´s mit der vorläufigen Einstellung und so geschildert hast, ist´s in der Akte. Man könnte glatt meinen, Du sitzt auf der Gegenseite??!
Ich hoffe, ich kann mich demnächst bei Dir revanchieren, aber zunächst sende ich :blumen
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

20.10.2009, 17:24

Neenee, ich sitz in Berlin. Und solch eine Konstellation ist so 0815, daß das auch jeder andere, der hin und wieder Strafrecht betreibt, genauso vermutet hätte. Da bin ich mir sicher. Bild

Danke für die Blumen jedenfalls!
Antworten