Frage zu Kostenfestsetzungsantrag
Verfasst: 19.09.2006, 11:36
Hi!
Wir haben MB und dann VB beantragt. Gegner hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch beim zuständigen Streitgericht begründet. Gericht hat Termin bestimmt, Gegner hat Hauptforderung dann aber beglichen, sodass Termin aufgehoben wurde und VB über Hauptforderung, Zinsen und Gebühren nach 3305 und 3308 und GK für Mahnbescheid erlassen wurde.
Jetzt soll ich Kostenfestsetzungsantrag zum Streitgericht stellen.
Da darf doch jetzt nur doch rein:
1,3 Verfahrensgebühr
- 1,0 MB-Gebühr
Gerichtskosten (2,5)
Auslagen
Steuer
Seh ich das richtig?!
LG Heidi
Wir haben MB und dann VB beantragt. Gegner hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch beim zuständigen Streitgericht begründet. Gericht hat Termin bestimmt, Gegner hat Hauptforderung dann aber beglichen, sodass Termin aufgehoben wurde und VB über Hauptforderung, Zinsen und Gebühren nach 3305 und 3308 und GK für Mahnbescheid erlassen wurde.
Jetzt soll ich Kostenfestsetzungsantrag zum Streitgericht stellen.
Da darf doch jetzt nur doch rein:
1,3 Verfahrensgebühr
- 1,0 MB-Gebühr
Gerichtskosten (2,5)
Auslagen
Steuer
Seh ich das richtig?!
LG Heidi