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Frage zu Kostenfestsetzungsantrag

Verfasst: 19.09.2006, 11:36
von Gast
Hi!

Wir haben MB und dann VB beantragt. Gegner hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch beim zuständigen Streitgericht begründet. Gericht hat Termin bestimmt, Gegner hat Hauptforderung dann aber beglichen, sodass Termin aufgehoben wurde und VB über Hauptforderung, Zinsen und Gebühren nach 3305 und 3308 und GK für Mahnbescheid erlassen wurde.

Jetzt soll ich Kostenfestsetzungsantrag zum Streitgericht stellen.

Da darf doch jetzt nur doch rein:

1,3 Verfahrensgebühr
- 1,0 MB-Gebühr
Gerichtskosten (2,5)
Auslagen
Steuer

Seh ich das richtig?!

LG Heidi

Verfasst: 19.09.2006, 11:56
von Gofi
Hallo,

ja, würde ich auch so beim Gericht beantragen.
(Allerdings die Gerichtskosten nicht mit 16 % berechnen, wir setzen diese immer nach der Mehrwertsteuer auf den Antrag).

Gruß Fiona

Verfasst: 19.09.2006, 12:23
von lesaga
Das siehst du richtig. Der Rest der Gebühren und Auslagen ist ja bereits im VB tituliert.
gruß lesaga

Verfasst: 19.09.2006, 12:23
von Pepsi
ähm, die Gebühr für den VB bleibt aber auch drin!! und wird auch nicht angerechnet!

edit: stimmt, das ist ja schon im VB drin.. ups ;-)

Verfasst: 19.09.2006, 16:05
von Gast
Nochmal ne Frage, es erging auch noch Urteil im schriftlichen Verfahren. Wir bekommen doch auch noch Terminsgebühr, oder?!

Verfasst: 19.09.2006, 16:32
von 13
Was für ein Urteil ist denn ergangen, § 495a ZPO?
Wenn es kein VU ist, dann gibt es die volle Terminsgebühr.

Verfasst: 19.09.2006, 16:54
von Gast
Ja § 495 a ZPO.

Verfasst: 19.09.2006, 19:51
von Pepsi
schau dir mal Absatz 1 Nr. 1 der Nr. 3104 an, da stehts doch eindeutig drin!! (sorry, aber lesen bildet)

Verfasst: 19.09.2006, 20:40
von Annile
Ich meine mich erinnern zu können, dass die Terminsgebühr nach 495a ZPO man nur bekommt, wenn ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung getroffen wurde. Eine Kostenentscheidung z. B. zählt dafür nicht. Hab im Moment kein Buch da - das wäre allerdings noch einmal zu überprüfen

Verfasst: 19.09.2006, 20:42
von Pepsi
also ich lese aus der Nr nur, wenn ein Vergleich geschlossen wurde..