Kostenausgleichung bei VU und Hauptverhandlung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
grace
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#11

06.10.2008, 14:41

Hallöle,

die Gebühr gem. 3105 entsteht doch auch, wenn eine Entscheidung nach §331 Abs. 3 ZPO ergeht - so der Text.

§ 331 Abs. ZPO ist doch nicht rechtzeitige Verteidigungsanzeige - oder?

Der Antrag auf Erlass eines VU KANN schon in der Klageschrift gestellt werden. Man kann ihn doch aber auch später - nach Versäumnis - auch noch stellen, jedenfalls kann ich mich daran erinnern, das schonmal gemacht zu haben.

Bin heute lieber etwas vorsichtig, habe mich vorhin schon total verlesen und schrecklich blamiert! Irgendwie wohl nicht mein Tag heute...

LG von Eurer trotzdem stets bemühten
Grace
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#12

06.10.2008, 14:44

:patsch jo na klar stimmt
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#13

06.10.2008, 14:45

Also ich habe mittlerweile rausgefunden, dass die 0,5 TG auch bei Fristversäumnis entsteht!!!
Aber muss/kann ich eine Kostenausgleichung beantragen, da wie in meinem ersten Beitrag zu lesen ist, nach dem Einspruch weiter verhandelt wurde und somit nur einmal einer 1,2 TG entstehen kann!
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#14

06.10.2008, 14:47

ich auch ;-)

Süße, deswegen hat das Gericht ja extra über die Kosten der Säumnis entschieden

reiche Antrag mit 0,5 TG ein und gut

edit: vielleicht hilft der letzte Beitrag in diesem Thread noch weiter http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=21551&highlight=
grace
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#15

06.10.2008, 14:58

-räusper-
Also, nochmal (nur damit ich jetzt nicht den Faden verliere): Die 0,5 und die 1,2 TG gehen nicht zusammen. Ist ja auch beides die 3104, steht doch im Text der 3105, dass die 3104 dann nur 0,5 beträgt. Es ist doch dann noch die 3104 in voller Höhe angefallen, damit fällt die Begrenzung der 3104 gem. 3105 doch weg. Daher sind meiner Ansicht nach die Kosten der Säumnis lediglich die Kosten, die für einen zusätzlichen Termin angefallen wären, das wären ja dann Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Wenn aber doch gar kein Termin stattgefunden hat, welche Säumniskosten willst Du denn dann noch haben?

Anders kenne ich das auch nicht.

Das hat mich jetzt so durcheinandergebracht, dass ich mir ersteinmal einen Kaffee holen muss. Entschuldigt mich bitte kurz...
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#16

06.10.2008, 19:47

also ja manchmal hat man ja regelrecht n Brett vorm Kopf... ich zitiere was und schreibe auch noch falsch weiter...

also so wie es auch in dem anderen Thread geschrieben wurde, dürften hier wohl doch keine Kosten entstanden sein, da man ja die Kosten mit und ohne Säumnis berechnung muss und daraus die Differenz, das sind dann die Säumniskosten..

sorry, war irgendwie aufm falschen Trip :oops:
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