Hallo! Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht das Passende gefunden!
Also wir haben eine Klage eingereicht. Beklagte hat Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft verpasst und es ist ein VU ergangen. Hiergegen hat die Gegenseite Einspruch eingelegt und es wurde verhandelt!
Wir haben verloren, die Kosten haben wir zu tragen außer: die Kosten der Säumnis!
Jetzt haben wir einen Kostenausgleichsantrag der Gegenseite zugeschickt bekommen. Kann ich überhaupt Gebühren zur Ausgleichung beantragen? Es wäre ja eh nur die TG, aber die TG fällt ja nur einmal an oder? Also wenn nach dem VU noch in der Hauptsache verhandelt wurde, kriege ich ja nur 1 x die 1,2 TG oder?
Kostenausgleichung bei VU und Hauptverhandlung?
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Ja aber wenn ich die 1,2 TG kriege, kann ich doch nicht noch die 0,5 verlangen! Steht auch so im RVG für Anfänger! Ich wollte nur wissen ob das stimmt und was ich zur Ausgleichung ansetzten soll!
- Curry
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Also ich bin der Meinung, dass du nichts mehr anmelden kannst. Die 1,2 TG wäre in jedem Fall angefallen, somit sind durch die Säumnis keine Mehrkosten entstanden.
Du könntest evtl. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen, falls das angefallen ist.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Pepsi
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ich denke schon, aber nur wenn ihr auch VU in der Klage mit beantragt habt.. was sagen die anderen?!
PS: Säumnis im Termin? davon haste bisher nichts geschrieben...
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Zuletzt geändert von Pepsi am 06.10.2008, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Ach ja es wurde die Frist verpasst, deswegen ist VU ergangen. Und den Erlass eines VU für den Fall des Fristversäumnis haben wir in der Klage beantragt!
Bin alleine im Büro deswegen kann ich leider niemand anderen Fragen!
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