Terminsgebühr - ja oder nein?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

06.10.2008, 10:51

In meinem Fall wurde Termin zur Verhandlung bestimmt. Dieser wäre morgen. Heute haben wir aber vom Gericht ein Schreiben des Gegners bekommen, der seine Klage zurück nimmt. Somit findet morgen der Termin nicht statt. Es hat auch bisher kein Termin statt gefunden. Kann ich trotzdem die Terminsgebühr verlangen?
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wifey
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#2

06.10.2008, 11:08

Ihr habt bis jetzt nur das Schreiben des Gegners???
Da würd ich mich nicht drauf verlassen, dass der Termin morgen NICHT stattfindet - notfalls bei Gericht erst mal :tel nachfragen.
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#3

06.10.2008, 11:10

:zustimm aber ne TG bekommt ihr nicht
suekreta
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#4

06.10.2008, 12:50

wie unser lehrer immer so schön sagte:
hat der RA den Kopf nicht zwischen die Tür gesteckt, bekommt er auch keine T-Geb. ;))
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Pepsi
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#5

06.10.2008, 12:55

:lol:
grace
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#6

06.10.2008, 12:58

Hallöle,

lautet doch der Text zur TG unter 1):

Die Gebühr entsteht auch, wenn
1.) in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder gem. § 307 oder 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird, ...

§ 307 ZPO = Anerkenntnisurteil!

Ergo: Es entsteht eine Terminsgebühr. Wir haben ja immerhin keine Verhandlungsgebühr mehr, wie zu BRAGO-Zeiten...

Jedenfalls habe ich das bisher in solchen Fällen so abgerechnet...
Maximum
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#7

06.10.2008, 13:09

§ 307 ZPO = Anerkenntnisurteil!
Aber eine Klagerücknahme ist doch kein Anerkenntnis?
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grace
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#8

06.10.2008, 13:39

Jaha, stimmt! Sorry! Da habe ich wohl noch geschlafen und nicht richtig gelesen...es ist aber auch echt grau und ekelig heute...

Vergesst einfach, was ich geschrieben habe und ignoriert mich. Irgendwie bin ich heute wohl nicht so richtig bei der Sache.
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#9

10.10.2008, 11:11

Hab aktuell auch grade wieder so einen Fall auf dem Tisch, wo ich nie richtig weiß, ob nun Terminsgebühr oder nicht... :roll:

Gerichtstermin wäre auf heute angesetzt gewesen. Gestern ruft Gegner an und teilt mit, dass er alles zahlen will. Er hat auch gleich den Überweisungsbeleg durchgefaxt und Geld war heute morgen schon auf dem Konto.

Der Chef hat ja gestern dann mit dem Gegner telefoniert und über die Sache gesprochen.
Kann ich dafür eine Terminsgebühr verlangen??? Wie rechnet Ihr in solchen Fällen ab???
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nephele
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#10

10.10.2008, 11:28

also ich finde TG= ja.
das telefongespärch zielte ja auf eine einigung hin und der gegner hat ja auch gezahlt...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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