Verkehrsunfall zweifach abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mona84
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 09.08.2008, 10:41
Wohnort: Oldenburg

#1

01.10.2008, 15:39

Liebe Kolleginnen!

Ich soll folgenden Fall abrechnen:

Am 30.7.2008 kommt ein Mandant mit Beschuldigtenanhörungsbogen zu uns (beschuldigt ist Straftat, d. h. fahrlässige Körperverletzung).

RV gibt Deckungszusage.

Heute nun kommt ein Einstellungsbescheid von der Verwaltungsbehörde. Das zwischenzeitlich erhobene Verwarngeld in Höhe von 35,00 € muss nicht mehr bezahlt werden.

Wie rechne ich ab?
Kann ich Gebühren für Strafverfahren und Bußgeldverfahren gleichzeitig berechnen?

Danke für Eure Hilfe,

mona84
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

01.10.2008, 15:41

für mich ist das ne reine bußgeldsache ohne strafverfahren!
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#3

01.10.2008, 15:44

:zustimm
Sehe da auch kein Strafverfahren
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

01.10.2008, 15:44

Also für mich schon - er wird ja einer Straftat beschuldigt...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#5

01.10.2008, 15:44

könnte mich bitte jemand aufklären?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#6

01.10.2008, 15:46

der anhörungsbogen kam wahrscheinlich von der bußgeldstelle - oder mona???

wenn nein müssen wir nochmal drüber reden!!!


(ich kenne nämich keinen anhörungsbogen von der STAA?!)
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#7

01.10.2008, 15:46

oki doki - ich habs verstanden :-) :thx
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#8

01.10.2008, 15:47

Naja, aber nach der Schilderung ist das dann ja direkt in Bußgeldverfahren übergegangen, ohne dass noch irgenwas nach dem Anhörungsbogen kam.
Also könnte man höchstens die StrafverfahrensGG nehmen.
Weil sie hat ja nicht geschrieben, dass sie irgendwie tätig geworden sind.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

01.10.2008, 17:15

wieso, es gibt aber n Anhörungsbogen von der Polizei!!! und das kan sehr wohl Strafsache sein

entscheidend ist also... hat er nun n Bußgeld bekommen, bzw wird ihm eins angedroht oder ists ne Straftat (gehe ich mal von aus bei Körperverletzung)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#10

01.10.2008, 19:17

Grundsätzlich können beide Verfahren entstanden und somit auch abrechenbar sein.
Also Vorwurf einer Straftat bzw. Strafanzeige wird gestellt, StA ermittelt (was durchaus dann auch durch einen polizeilichen Anhörungsbogen passieren kann), stellt fest Straftat nicht gegeben, lediglich Bußgeldvorwurf, Verfahren wird an die Verwaltungsbehörde abgegeben, dort wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.
Für so einen Fall sind sowohl Gebühren für das Strafverfahren, als auch für das Bußgeldverfahren angefallen und können berechnet werden.

Ob das hier so war, kann ich nicht beurteilen aufgrund der Infos.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten