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0,5 Terminsgebühr bei Kostenbeschluss nach § 91 ZPO?

Verfasst: 01.10.2008, 16:04
von kissi303
bekomme ich neben der VG eine 0,5 TG bei einem Kostenbeschluss nach § 91 ZPO? ich steh gerade auf dem Schlauch

Verfasst: 01.10.2008, 16:06
von Tigra
nein warum???
wenn wäre der fall, wenn ra bei termin ist gegenseite nicht vertreten bzw. entscheidung nach 331 Abs. 3 ZPO ergeht!!!

wíe kommst du den darauf? also vielleicht kannst du das näher ausführen??

Verfasst: 01.10.2008, 16:08
von kissi303
ne das is ein ganz "normaler" beschluss nach § 91. ich meine, ich hätte da mal was gelesen, dass man dafür eine 0,5 bekommt.

Verfasst: 01.10.2008, 16:08
von PeeDee
Nein, es gibt keine TG... das einzigste, was mich irritiert ist, dass das hier unter BRAGO steht.

Verfasst: 01.10.2008, 16:14
von Smilie
Der Beschluss ist ohne Termin getroffen worden, richtig? Also dafür gibts keine - die 0,5er TG gibts nur bei VU.

Verfasst: 01.10.2008, 16:20
von kissi303
@PeeDee -> ups, stimmt, ich hab nur kostenrecht gelesen, sorry, falsch eingestellt

ok, hab verstanden, keine TG, schaaaaaaaade

Verfasst: 01.10.2008, 19:33
von 13
Und einmal mehr:

LS
Wenn nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien ohne mündliche Verhandlung gemäß § 91a ZPO nur noch über die Kosten entschieden wird, entsteht keine Terminsgebühr.

OLG Rostock, Beschl. v. 16.04.2008 - 5 W 74/08

juris (KORE 210692008)

Verfasst: 01.10.2008, 20:39
von online
Völlig richtig.

Und - wie 13 schon richtig fett gedruckt hat - wenn es ein Kostenbeschluss war, dannn sicherlich gemäß § 91 a ZPO.

:wink2

Verfasst: 04.10.2008, 15:54
von online
Ich sehe gerade - sollte dieser Thread nicht verschoben werden nach RVG?

Gruß
online

Verfasst: 04.10.2008, 18:37
von Pepsi
jep, habe ich gemeldet..