Verkehrsunfall zweifach abrechnen?
- Kichererbse
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pepples besser hätt ich das auch nicht sagen können
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
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Hallo, liebe Kolleginnen!
Also: Am 30.7.2008 überreichte uns unser Mandant einen Beschuldigtenanhörungsbogen der Polizei. Tatvorwurf: Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung. Dieses Verfahren ging anscheinend in ein Bußgeldverfahren über. Das Bußgeldverfahren wurde dann mit Bescheid vom 19.9.2008 eingestellt.
Was genau muss ich denn abrechnen? Ich habe bis jetzt überwiegend Zivilakten abgerechnet. Welche Positionen muss ich denn genau abrechnen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten. Mona84
Also: Am 30.7.2008 überreichte uns unser Mandant einen Beschuldigtenanhörungsbogen der Polizei. Tatvorwurf: Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung. Dieses Verfahren ging anscheinend in ein Bußgeldverfahren über. Das Bußgeldverfahren wurde dann mit Bescheid vom 19.9.2008 eingestellt.
Was genau muss ich denn abrechnen? Ich habe bis jetzt überwiegend Zivilakten abgerechnet. Welche Positionen muss ich denn genau abrechnen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten. Mona84
Hab Ihr zu dem Vorwurf der Körperverletzung Stellung bezogen?
Dann würde ich abrechnen:
4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr
4141 zusätzliche Gebühr
7002 AP
5101 Verfahrensgebühr
5115 zusätzliche Gebühr
7002 AP
Ansonsten nur 5101, 5115, 7002 + Grundgebühr 5100
Dann würde ich abrechnen:
4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr
4141 zusätzliche Gebühr
7002 AP
5101 Verfahrensgebühr
5115 zusätzliche Gebühr
7002 AP
Ansonsten nur 5101, 5115, 7002 + Grundgebühr 5100
Viele Grüße von Cahra
Danke für deine Antwort, cahra
Das geht ja superschnell
Wir haben keine eigene Stellungnahme zum Vorwurf der Körperverletzung abgegeben, aber mit dem Mandanten den Beschuldigtenfragebogen ausgefüllt.
Reicht das, um die Strafrechtsgebühr voll abzurechnen ?
Liebe Grüße und ein schönes verlängertes Wochenende
Mona84
Das geht ja superschnell
Wir haben keine eigene Stellungnahme zum Vorwurf der Körperverletzung abgegeben, aber mit dem Mandanten den Beschuldigtenfragebogen ausgefüllt.
Reicht das, um die Strafrechtsgebühr voll abzurechnen ?
Liebe Grüße und ein schönes verlängertes Wochenende
Mona84