Verkehrsunfall zweifach abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kichererbse
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#11

01.10.2008, 20:27

:zustimm pepples besser hätt ich das auch nicht sagen können ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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Pepples
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#12

02.10.2008, 10:11

Danke schön :oops:
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Mona84
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#13

02.10.2008, 16:25

Hallo, liebe Kolleginnen!

Also: Am 30.7.2008 überreichte uns unser Mandant einen Beschuldigtenanhörungsbogen der Polizei. Tatvorwurf: Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung. Dieses Verfahren ging anscheinend in ein Bußgeldverfahren über. Das Bußgeldverfahren wurde dann mit Bescheid vom 19.9.2008 eingestellt.

Was genau muss ich denn abrechnen? Ich habe bis jetzt überwiegend Zivilakten abgerechnet. Welche Positionen muss ich denn genau abrechnen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten. Mona84
cahra
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#14

02.10.2008, 16:38

Hab Ihr zu dem Vorwurf der Körperverletzung Stellung bezogen?

Dann würde ich abrechnen:

4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr
4141 zusätzliche Gebühr
7002 AP

5101 Verfahrensgebühr
5115 zusätzliche Gebühr
7002 AP

Ansonsten nur 5101, 5115, 7002 + Grundgebühr 5100
Viele Grüße von Cahra
Mona84
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#15

02.10.2008, 19:14

Danke für deine Antwort, cahra
Das geht ja superschnell
:thx

Wir haben keine eigene Stellungnahme zum Vorwurf der Körperverletzung abgegeben, aber mit dem Mandanten den Beschuldigtenfragebogen ausgefüllt.
Reicht das, um die Strafrechtsgebühr voll abzurechnen ?

Liebe Grüße und ein schönes verlängertes Wochenende
Mona84
cahra
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#16

03.10.2008, 11:45

Das reicht, ihr seid ja tätig geworden. Schönes Wochenende.
Viele Grüße von Cahra
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