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Verkehrsunfall zweifach abrechnen?

Verfasst: 01.10.2008, 15:39
von Mona84
Liebe Kolleginnen!

Ich soll folgenden Fall abrechnen:

Am 30.7.2008 kommt ein Mandant mit Beschuldigtenanhörungsbogen zu uns (beschuldigt ist Straftat, d. h. fahrlässige Körperverletzung).

RV gibt Deckungszusage.

Heute nun kommt ein Einstellungsbescheid von der Verwaltungsbehörde. Das zwischenzeitlich erhobene Verwarngeld in Höhe von 35,00 € muss nicht mehr bezahlt werden.

Wie rechne ich ab?
Kann ich Gebühren für Strafverfahren und Bußgeldverfahren gleichzeitig berechnen?

Danke für Eure Hilfe,

mona84

Verfasst: 01.10.2008, 15:41
von Tigra
für mich ist das ne reine bußgeldsache ohne strafverfahren!

Verfasst: 01.10.2008, 15:44
von PeeDee
:zustimm
Sehe da auch kein Strafverfahren

Verfasst: 01.10.2008, 15:44
von Smilie
Also für mich schon - er wird ja einer Straftat beschuldigt...

Verfasst: 01.10.2008, 15:44
von Smilie
könnte mich bitte jemand aufklären?

Verfasst: 01.10.2008, 15:46
von Tigra
der anhörungsbogen kam wahrscheinlich von der bußgeldstelle - oder mona???

wenn nein müssen wir nochmal drüber reden!!!


(ich kenne nämich keinen anhörungsbogen von der STAA?!)

Verfasst: 01.10.2008, 15:46
von Smilie
oki doki - ich habs verstanden :-) :thx

Verfasst: 01.10.2008, 15:47
von PeeDee
Naja, aber nach der Schilderung ist das dann ja direkt in Bußgeldverfahren übergegangen, ohne dass noch irgenwas nach dem Anhörungsbogen kam.
Also könnte man höchstens die StrafverfahrensGG nehmen.
Weil sie hat ja nicht geschrieben, dass sie irgendwie tätig geworden sind.

Verfasst: 01.10.2008, 17:15
von Pepsi
wieso, es gibt aber n Anhörungsbogen von der Polizei!!! und das kan sehr wohl Strafsache sein

entscheidend ist also... hat er nun n Bußgeld bekommen, bzw wird ihm eins angedroht oder ists ne Straftat (gehe ich mal von aus bei Körperverletzung)

Verfasst: 01.10.2008, 19:17
von Pepples
Grundsätzlich können beide Verfahren entstanden und somit auch abrechenbar sein.
Also Vorwurf einer Straftat bzw. Strafanzeige wird gestellt, StA ermittelt (was durchaus dann auch durch einen polizeilichen Anhörungsbogen passieren kann), stellt fest Straftat nicht gegeben, lediglich Bußgeldvorwurf, Verfahren wird an die Verwaltungsbehörde abgegeben, dort wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.
Für so einen Fall sind sowohl Gebühren für das Strafverfahren, als auch für das Bußgeldverfahren angefallen und können berechnet werden.

Ob das hier so war, kann ich nicht beurteilen aufgrund der Infos.