Abrechnung mit überschießenden Vergleichswert
Verfasst: 25.09.2008, 16:13
Hallo! Habe mal wieder ein Problem und hoffe auf Eure schnelle Hilfe:
In einer Scheidungssache wurden im Termin nicht rechtshängige Ansprüche in einem Vergleich protokolliert.
Das Gericht hat den Streitwert wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 34.000,00 €
Versorgungsausgleich: 2.000,00 €
überschießender Vergleichswert: 196.200,00 €, dieser setzt sich zusammen aus
Trennungsunterh. 15.600,00 €
nachehel. Unterh. 15.600,00 €
Güterrecht 55.000,00 €
Vermögensauseinandersetzung 110.000,00 €
Wir haben sodann wie folgt abgerechnet:
1,3 Geschäftsgebühr aus 196.200,00 €
1,3 Verfahrensgebühr aus 36.000,00 €
-0,65 Anrechnung aus 36.000,00 € natürlich-
0,8 Verfahrensgebühr f. Protokoll. einer Einigung aus 196.200,00 €
1,2 Terminsgebühr aus 36.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 196.200,00 €
Auslagenpauschale
Mwst
Die Mandantin hat nun die Rechnung des Anwaltes ihres Exmannes gesehen und mit unserer Rechnung verglichen.
Der gegnerische Anwalt hat weniger abgerechnet, nämlich:
eine 0,8 Verfahrensgeb. f. Protokoll. einer Einigung aus 159.250,00 €
und nur eine 1,0 Einigungsgebühr
Warum er die 0,8 Verfahrensgebühr aus 159.250,00 € genommen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Er hat selbst die Streitwertfestsetzung wie oben beantragt.
Außerdem bin ich der Meinung, daß eine 1,5 Einigungsgebühr entstanden ist und nicht nur eine 1,0. Gebühr. Gerichtlich anhängig war ja wirklich nur die Scheidung.
Wer hat nun richtig abgerechnet?
Danke schon mal für Eure Antworten!
In einer Scheidungssache wurden im Termin nicht rechtshängige Ansprüche in einem Vergleich protokolliert.
Das Gericht hat den Streitwert wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 34.000,00 €
Versorgungsausgleich: 2.000,00 €
überschießender Vergleichswert: 196.200,00 €, dieser setzt sich zusammen aus
Trennungsunterh. 15.600,00 €
nachehel. Unterh. 15.600,00 €
Güterrecht 55.000,00 €
Vermögensauseinandersetzung 110.000,00 €
Wir haben sodann wie folgt abgerechnet:
1,3 Geschäftsgebühr aus 196.200,00 €
1,3 Verfahrensgebühr aus 36.000,00 €
-0,65 Anrechnung aus 36.000,00 € natürlich-
0,8 Verfahrensgebühr f. Protokoll. einer Einigung aus 196.200,00 €
1,2 Terminsgebühr aus 36.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 196.200,00 €
Auslagenpauschale
Mwst
Die Mandantin hat nun die Rechnung des Anwaltes ihres Exmannes gesehen und mit unserer Rechnung verglichen.
Der gegnerische Anwalt hat weniger abgerechnet, nämlich:
eine 0,8 Verfahrensgeb. f. Protokoll. einer Einigung aus 159.250,00 €
und nur eine 1,0 Einigungsgebühr
Warum er die 0,8 Verfahrensgebühr aus 159.250,00 € genommen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Er hat selbst die Streitwertfestsetzung wie oben beantragt.
Außerdem bin ich der Meinung, daß eine 1,5 Einigungsgebühr entstanden ist und nicht nur eine 1,0. Gebühr. Gerichtlich anhängig war ja wirklich nur die Scheidung.
Wer hat nun richtig abgerechnet?
Danke schon mal für Eure Antworten!