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GG für Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung?

Verfasst: 23.09.2008, 10:14
von stff
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen!
Ich wollt mal von euch schlauen Füchsen wissen, ob ich für die schriftliche Aufforderung an den Drittschuldner, dass dieser die Erklärung nach § 840 ZPO abgibt, eine Geschäftsgebühr fordern kann?!?!
Danke im Voraus!

Verfasst: 23.09.2008, 10:18
von LuzZi
m. E. nicht, gehört doch zur Zwangsvollstreckungsmaßnahme dazu. Lasse mich aber gern eines anderen belehren falls meine Annahme falsch sein sollte.

Verfasst: 23.09.2008, 10:22
von Smilie
Ich bin auch der Meinung, dass das mit der 0,3er Verfahrensgebühr für die Zwangsvollstreckung abgegolten ist.

Verfasst: 23.09.2008, 10:24
von puppa2402
:zustimm
Bin auch der Meinung, dass das mit der Gebühr für die ZV erledigt ist.

Verfasst: 23.09.2008, 12:48
von stff
Schade eigentlich.
Hätte jetzt gedacht, dass wir, wenn wir ein extra-Aufforderungsschreiben machen müssen, weil der Drittschuldner nach Zustellung des PfÜB nicht seine Erklärung abgibt, auch eine extra Gebühr dafür verlangen können. Schließlich hat er die Frist versäumt, Verzug etc.

Bleibt ihr bei eurer Meinung?!

Verfasst: 23.09.2008, 12:51
von HIMI
ja!

Verfasst: 01.12.2008, 15:33
von Janina
Hallo.
Muss man bei dem Aufforderungsschreiben an den Drittschuldner etwas beachten?
Oder erinnert man den Drittschuldner einfach an die Abgabe der Drittschuldnererklärung?

Verfasst: 01.12.2008, 15:48
von HIMI
letzteres

Verfasst: 01.12.2008, 15:52
von StineP
Oder erinnert man den Drittschuldner einfach an die Abgabe der Drittschuldnererklärung?
unter Hinweis auf 840 ZPO und mögliche DS-KLage.

Verfasst: 01.12.2008, 16:51
von Janina
Vielen Dank für die schnelle Antwort