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Gebührenrecht und Kostenrecht
RVG bis 31.7.2013
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GG für Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung?
...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Janina
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07.03.2008, 20:34
Zitat
#11
08.12.2008, 20:26
Hallo,
mein Chef hat mir neunlich erklärt, dass man doch eine 1,3 Geschäftsgebühr bei dem Drittschuldner für die Einholung der Drittschuldnererklärung fordern kann!!!!
Er wollte mir die Tage mal die Quelle bekannt geben, melde mich dann.
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