Vertretung in Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
steffi6687
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#1

19.09.2008, 12:58

Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage und zwar wie das aussieht, wenn der ra in einer strafsache den Mdt nicht verteidigt, sondern nur vertritt, kann ich dann auch die gebühren nach 5000 ff abrechnen (grund- und verfahrensgebühr)?
Francis
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#2

19.09.2008, 13:03

Wo ist denn da der Unterschied? Der Vertreter in Strafsachen heißt Verteidiger, in Zivilsachen vertritt man. Und die Gebühr 5000 ff. ist den Bußgeldsachen vorbehalten, in Strafsachen geht das nach Teil 4 RVG.
Francis
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#3

19.09.2008, 13:04

Ach so, herzlich Willkommen im Forum!
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Kichererbse
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#4

19.09.2008, 13:05

erstmal :welcome Steffi6687

Magst viell. erzählen, worin eure Vertretung besteht? So ein bißchen die Fakten ankratzen viell.?
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DumDiDum
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#5

19.09.2008, 13:28

lillydiana hat geschrieben:Wo ist denn da der Unterschied? Der Vertreter in Strafsachen heißt Verteidiger, in Zivilsachen vertritt man. Und die Gebühr 5000 ff. ist den Bußgeldsachen vorbehalten, in Strafsachen geht das nach Teil 4 RVG.
naja man kann ja auch Nebenkläger vertreten, dann verteidigt man ja keinen. Ich denke hier ist aber gemeint, dass es um ein Bußgeld ging und die HV nicht stattfand.
Sind vor dem AG oder dem VG? VV 5100 entsteht immer und nur einmal
Zuletzt geändert von DumDiDum am 19.09.2008, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Francis
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#6

19.09.2008, 13:31

Ja, türlich. Nicht dran gedacht. Aber auch da gehts nach Teil 4 RVG.
steffi6687
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#7

19.09.2008, 15:26

also, erstmal zur richtigstellung:

ich meinte nicht gebühren im bußgeldverfahren (teil 5) sondern im strafverfahren (teil 4) hab mich vertan. sorry.

Also es ist im prinzip eine strafsache. wir haben aber den geschädigten VERTRETEN. haben im großen und ganzen nur die vertretung angezeigt und akteneinsicht angefordert.

danke für eure mithilfe.
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DumDiDum
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#8

19.09.2008, 15:53

dann würde ich sagen 4100 und evtl noch 4104, falls ihr mehr gemacht habt als nur Akteneinsicht (Stellungnahme StA ect.)
steffi6687
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#9

19.09.2008, 16:11

danke!
Janina
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#10

25.09.2008, 09:48

hallo ein Frage!
wir vertreten einen Mdt. in einer Strafsasche. Dieser hat einen Strafbefehl bekommen.
Ich soll eine Vorschussrechnung stellen.
Ich rechne ab:
4100
4106

Die Gebühr 4104 rechne ist ja nicht ab, da wir in dem Verfahren bei der StA nicht tätig waren, oder???
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