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EILT! FRIST! Sof. Beschwerde gegen Kfa der Gegenseite

Verfasst: 17.09.2008, 18:00
von Nala
Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Eure Hilfe. Bin gerade beim Kfa der Gegenseite. Wie würdert Ihr den Text zur sofortigen Beschwerde formulieren, wenn man sagen will, dass die Gegenseite die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht angerechnet hat. Welche § erwähnen? Vielen Dank

Gruß
Nala

Verfasst: 17.09.2008, 18:06
von collor
Wieso Beschwerde? Dir liegt doch ein Kfa und kein Kfb vor. Beschwerde kannst du nur gegen Kfb einlegen. Ich würde lediglich mitteilen, dass keine Anrechnung nach Vorbemerkugng 3 Abs. 3 erfolgt ist und dies der Rechtspfleger bei der Festsetzung zu beachten hat.

Verfasst: 17.09.2008, 18:08
von Nala
Sorry. Du hast Recht. Wir sollen zum Kfa Stellung nehmen. Klar. Ist ja schon nach Feierabend.
Gruß

Verfasst: 17.09.2008, 18:09
von 13
Im Psartnerforum ist auch cgerade so ein Fall erwähnt worden. Wie kommt man zu einer sof. Beschwerde gegen einen Antrag?