EILT! FRIST! Sof. Beschwerde gegen Kfa der Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nala
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#1

17.09.2008, 18:00

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Eure Hilfe. Bin gerade beim Kfa der Gegenseite. Wie würdert Ihr den Text zur sofortigen Beschwerde formulieren, wenn man sagen will, dass die Gegenseite die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht angerechnet hat. Welche § erwähnen? Vielen Dank

Gruß
Nala
collor
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#2

17.09.2008, 18:06

Wieso Beschwerde? Dir liegt doch ein Kfa und kein Kfb vor. Beschwerde kannst du nur gegen Kfb einlegen. Ich würde lediglich mitteilen, dass keine Anrechnung nach Vorbemerkugng 3 Abs. 3 erfolgt ist und dies der Rechtspfleger bei der Festsetzung zu beachten hat.
Nala
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#3

17.09.2008, 18:08

Sorry. Du hast Recht. Wir sollen zum Kfa Stellung nehmen. Klar. Ist ja schon nach Feierabend.
Gruß
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NORTHERN DINO
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#4

17.09.2008, 18:09

Im Psartnerforum ist auch cgerade so ein Fall erwähnt worden. Wie kommt man zu einer sof. Beschwerde gegen einen Antrag?
~ Grüßle ~
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