Vergleich mit Ausgleichsklausel wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Honigkuchenpferd
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#1

16.09.2008, 18:40

Hallo,

nach außergerichtlicher Tätigkeit wurde im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich mit Ausgleichsklausel geschlossen. Habe ich bislang noch nicht gesehen. Der Streitwert wurde wie folgt festgesetzt:

Klage EUR 3.400,00
Vergleich EUR 3.900 (Ausgleichsklausel EUR 500,00)

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen, weiß aber nicht, ob das richtig ist:

1,3 VG außergerichtlich (GW: EUR 3.400)
Auslagen
0,65 VG Klageverfahren (GW: EUR 3.400)
1,2 TG (GW: EUR 3.400)
1,0 EG (GW: EUR 3.900)
Auslagen

Ist das richtig? Ich mache das nicht mehr oft und bin absolut unsicher.
Hähnchen7
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#2

16.09.2008, 20:21

Ich denke mit der Ausgleichsklausel sind nicht rechtshängige Ansprüche in Höhe von 500,00 € mit verglichen worden. D.h. es könnte auch überschießender Vergleichswert heißen.

M. E. entsteht

Gw. 3400 €
1,3 Verfahrensgeb.
Gw. 500 €
0,8 Verfahrensgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Gw. 3.900 €
1,2 TG
Gw. 3400 €
1,0 Einigungsgeb.
Gw. 500 €
1,5 Einigungsgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Auslagen
Don`t worry be happy.
Honigkuchenpferd
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#3

17.09.2008, 12:55

Mit Ausgleichsklausel ist Schadensersatz gemeint. Stand so im Urteil
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#4

17.09.2008, 13:17

Die Abrechnung von Hähnchen sieht richtig aus - so würde ich auch abrechnen.

Ward Ihr auch außergerichtlich tätig - dann ist auch noch eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 aus 3400,00 angefallen, die angerechnet werden muss...

Fraglich ist nur, wie die Abrechnung dann aussehen muss...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#5

17.09.2008, 17:49

Ja, wir waren auch außergerichtlich tätig
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#6

17.09.2008, 19:09

man müsste aber schon wissen, was genau diese Ausgleichsklausel umfasst..
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#7

17.09.2008, 19:37

Ich kenne die Akte nicht gut. Ich weiß nur, dass hinter dem Streitwert für den Vergleich in Klammer "Schadensersatzanspruch" stand. Ich habe soetwas noch nicht gesehen.
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