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Streitwert Arbeitsgericht

Verfasst: 17.09.2008, 11:57
von Karin123
Hallo Zusammen,

mal eine Verständnisfrage zum Streitwert in einer Kündigungsschutzklage.

Arbeitnehmer verdient brutto 1509,00 EUR.

Es wird Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben. Die Parteien vergleichen sich. AN erhält Betrag X + Zeugnis.

Gericht setzt auf Antrag den Streitwert auf 6.792,00 EUR fest.

Ich verstehe nicht, wie das Gericht auf diesen Betrag kommt. 4 x den Bruttomonatsverdienst (=1.509,000 EUR x 4 = 6.036,00 EUR) würde ich ja noch verstehen. Aber den Betrag von 6.792,00 EUR verstehe ich nicht.

Wer hilft mir von der Leitung?

Karin

Verfasst: 17.09.2008, 12:03
von Bärchen
Kann es sein, dass das Gericht für die Erteilung des Zeugnisses einen Pauschalbetrag zu den 6.036,00 € genommen hat?
Wirklich nachvollziehen kann ich das nicht. Aber einfach mal Interesse halber bei Gericht nachfragen (telefonisch) oder Cheffe fragen

Verfasst: 17.09.2008, 12:03
von Curry
Hm, mal 4,5 Monate wären es 6790,50€. Vielleicht hat das Gericht gerundet und für das Zeugnis 1,5 Monate genommen?

Verfasst: 17.09.2008, 12:33
von LuzZi
Im Zweifelsfall anrufen und fragen, die können dir da wohl besser helfen in dem Punkt.

Verfasst: 17.09.2008, 12:54
von Suse
Gem. § 42 GKG ist das dreifache monatliche Bruttoarbeitsentgelt anzunehmen für die Kündigungsschutzklage. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Differenzbetrag sich auf das Zeugnis bezieht. Ich würde auch anrufen und nachfragen

Verfasst: 17.09.2008, 14:49
von Karin123
So, ich habe jetzt noch mal nachgesehen.

Bruttolohn waren 1509 und ein paar Cent.

Den mal 4,5 ergibt ziemlich genau den Streitwert von 6.792 EUR.

Nur ich wüsste es gerne generell.

Wenn Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben werden, ist dann nicht der Streitwert 4 x ein Monatsgehalt brutto (3 x ein Monatsgehalt brutto für die Kündigungsschutzklage und 1 x ein Monatsgehalt brutto für das Zeugnis)?

Verfasst: 17.09.2008, 14:51
von Curry
Normalerweise ist das Zeugnis immer ein Bruttomonatsgehalt, aber das handhaben viele Gerichte anders.

Wir hatten jetzt ein Zeugnisverfahren (einzeln), da wurde der GW auf über 3000€ festgesetzt. Das waren glaube ich über 2 Monatsgehälter.

Verfasst: 17.09.2008, 14:57
von Smilie
also ich würde anrufen und nachfragen - selber rumprobieren bringt bei sowas wenig...

Verfasst: 17.09.2008, 15:20
von Karin123
Ich wüsste es ja gerne noch generell.

Wenn Kündigungsschutzklage und Klage auf Erteilung eines Zeugnisses erhoben werden, ist dann nicht der Streitwert 4 x ein Monatsgehalt brutto (3 x ein Monatsgehalt brutto für die Kündigungsschutzklage und 1 x ein Monatsgehalt brutto für das Zeugnis)?

Verfasst: 17.09.2008, 15:56
von UschiR
Im Regelfall ist es so, wie du es schreibst.

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel!