Streitwert Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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heicla
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#11

17.09.2008, 17:02

Eine Frage hätte ich mal, habt ihr auch bei der Kündigungsschutzklage auch einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?

Wenn ja, dann ist ein Monatsgehalt, der Weiterbeschäftigungsantrag und 0,5 das Zeugnis.

Wenn nicht, einfach bei Gericht anrufen und nachfragen.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Karin123
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#12

17.09.2008, 17:51

heicla hat geschrieben:Eine Frage hätte ich mal, habt ihr auch bei der Kündigungsschutzklage auch einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?

Wenn ja, dann ist ein Monatsgehalt, der Weiterbeschäftigungsantrag und 0,5 das Zeugnis.

Wenn nicht, einfach bei Gericht anrufen und nachfragen.
Ha, das ist es! :D

Danke!
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#13

17.09.2008, 18:30

Bei uns wird aber nie extra noch ein Monatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsantrag mit angesetzt. Hab ich auch noch nichts von gehört.
Curry

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heicla
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#14

17.09.2008, 19:26

Kannst du aber machen, dass Gericht setzt erfahrungsgemäß sehr oft, ein Monatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsantrag an.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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