Eine Frage hätte ich mal, habt ihr auch bei der Kündigungsschutzklage auch einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?
Wenn ja, dann ist ein Monatsgehalt, der Weiterbeschäftigungsantrag und 0,5 das Zeugnis.
Wenn nicht, einfach bei Gericht anrufen und nachfragen.
Streitwert Arbeitsgericht
Ha, das ist es!heicla hat geschrieben:Eine Frage hätte ich mal, habt ihr auch bei der Kündigungsschutzklage auch einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?
Wenn ja, dann ist ein Monatsgehalt, der Weiterbeschäftigungsantrag und 0,5 das Zeugnis.
Wenn nicht, einfach bei Gericht anrufen und nachfragen.
Danke!
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei uns wird aber nie extra noch ein Monatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsantrag mit angesetzt. Hab ich auch noch nichts von gehört.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- heicla
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Kannst du aber machen, dass Gericht setzt erfahrungsgemäß sehr oft, ein Monatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsantrag an.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)