Seite 1 von 1

Vergleich mit Ausgleichsklausel wie abrechnen?

Verfasst: 16.09.2008, 18:40
von Honigkuchenpferd
Hallo,

nach außergerichtlicher Tätigkeit wurde im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich mit Ausgleichsklausel geschlossen. Habe ich bislang noch nicht gesehen. Der Streitwert wurde wie folgt festgesetzt:

Klage EUR 3.400,00
Vergleich EUR 3.900 (Ausgleichsklausel EUR 500,00)

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen, weiß aber nicht, ob das richtig ist:

1,3 VG außergerichtlich (GW: EUR 3.400)
Auslagen
0,65 VG Klageverfahren (GW: EUR 3.400)
1,2 TG (GW: EUR 3.400)
1,0 EG (GW: EUR 3.900)
Auslagen

Ist das richtig? Ich mache das nicht mehr oft und bin absolut unsicher.

Verfasst: 16.09.2008, 20:21
von Hähnchen7
Ich denke mit der Ausgleichsklausel sind nicht rechtshängige Ansprüche in Höhe von 500,00 € mit verglichen worden. D.h. es könnte auch überschießender Vergleichswert heißen.

M. E. entsteht

Gw. 3400 €
1,3 Verfahrensgeb.
Gw. 500 €
0,8 Verfahrensgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Gw. 3.900 €
1,2 TG
Gw. 3400 €
1,0 Einigungsgeb.
Gw. 500 €
1,5 Einigungsgeb.
prüfen nach § 15 III VV RVG oder so
Auslagen

Verfasst: 17.09.2008, 12:55
von Honigkuchenpferd
Mit Ausgleichsklausel ist Schadensersatz gemeint. Stand so im Urteil

Verfasst: 17.09.2008, 13:17
von Smilie
Die Abrechnung von Hähnchen sieht richtig aus - so würde ich auch abrechnen.

Ward Ihr auch außergerichtlich tätig - dann ist auch noch eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 aus 3400,00 angefallen, die angerechnet werden muss...

Fraglich ist nur, wie die Abrechnung dann aussehen muss...

Verfasst: 17.09.2008, 17:49
von Honigkuchenpferd
Ja, wir waren auch außergerichtlich tätig

Verfasst: 17.09.2008, 19:09
von Pepsi
man müsste aber schon wissen, was genau diese Ausgleichsklausel umfasst..

Verfasst: 17.09.2008, 19:37
von Honigkuchenpferd
Ich kenne die Akte nicht gut. Ich weiß nur, dass hinter dem Streitwert für den Vergleich in Klammer "Schadensersatzanspruch" stand. Ich habe soetwas noch nicht gesehen.