Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Justizia
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#1

02.09.2008, 10:22

Hallo zusammen,

ich habe irgendwo (ich weiß leider nicht wo) gelesen, dass sich das Mahnverfahren geändert hat. Was ist denn jetzt neu? Wir haben in der Kanzlei die Anträge immer bestellt (in Papierform). Gelten diese Anträge überhaupt noch? Kann mir jemand was dazu sagen?

Danke schonmal im Vorraus!
StineP

#2

02.09.2008, 10:24

Oh je... du hast das bisher nicht mitbekommen?

Eletkronisch wird jetzt Pflicht.

Ich weiß, es ist hart, aber wühl dich bitte durch die bereits vorhandenen Themen. Gib oben in die Suchleiste mal ein:

"Mahnbescheide elektronisch übermitteln"...
ReNoJenny
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#3

02.09.2008, 10:26

Hallo,

bis zum 01.12.2008 kannst Du auch noch die Papiervorlage benutzen. Daran hat sich eigentlich nur ein Feld geändert und zwar kannst Du jetzt die vorgerichtlichen RA-Gebühren in voller Höhe dort eintragen. In Zeile 44 schreibst Du bei "sonstige Nebenforderung" die Hälfte der außergerichtlichen Gebühren ohne Auslagen und ohne MWST und bei "Bezeichnung" schreibst Du Minderungsbetrag 3305.

Sonst ist alles wie immer :)
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skugga
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#4

02.09.2008, 10:28

Die Anträge gelten für die Verwendung durch den RA noch bis einschließlich 30.11.2008; ab 01.12.2008 ist das dann für Anwälte nicht mehr zugelassen.

Wenn Ihr nicht übermäßig viele Mahnverfahren habt, dann empfehle ich, die MBs im Barcodeverfahren zu machen; findest Du hier:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Justizia
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#5

02.09.2008, 11:29

Danke für die ausführlichen Informationen.

Ich habe jetzt mal einen Test-Mahnantrag im Internet gemacht.
Da frage ich mich, wo denn die Gebühren des RA eingetragen werden :roll:
Oder macht das Gericht das dann selbst?

Gibt es einen Ausfüllhinweis irgendwo auf der Seite? Ich habe keinen gefunden.

Danke nochmals für die Antworten! :)
jenniver
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#6

02.09.2008, 11:47

Da frage ich mich, wo denn die Gebühren des RA eingetragen werden Mit den Augen rollen
Oder macht das Gericht das dann selbst?
Richtig, das macht das Gericht selbst.
Gibt es einen Ausfüllhinweis irgendwo auf der Seite? Ich habe keinen gefunden.
Die Ausfüllhinweise findest du rechts oben unter "hilfe".
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#7

02.09.2008, 12:27

Übrigens finde ich den Online-Mahnantrag herrlich selbsterklärend; wenn was nicht plausibel eingetragen ist, motzt das Programm einen an. Effekt: Bei uns gehen die Monierungen inzwischen gegen Null.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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