Hmm bin hier grad am grübeln beim abrechnen eine Beratungshilfesache...
Gegnerische RAE teilen Mdt mit, dass sie eine neue Unterhaltsberechnung durchgeführt haben und nur noch 200,00 € berechnen.
Wir uns für Mdt den gegnerischen RAE gegenüber angezeigt und mitgeteilt, dass mit Herabsetzung des Unterhaltes Einverständnis besteht unter der Voraussetzung, dass jede Änderung in den Einkommensverhältnissen unaufgefordert mitgeteilt wird...
Meint ihr hier kann ich eine Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr zusätzlich in Ansatz bringen?
Ich selbst hätte nein gesagt...?!
Beratungshilfeabrechnung
Ich würds versuchen, die beiden Schreiben mitschicken und mal gucken was das Gericht sagt.
Ich würde auch eher zu nein tendieren, denn ihr hat ja nur zugestimmt. Die Einigungsgebühr gibt es doch nur, wenn man maßgeblich an der Einigung beteiligt ist. Du kannst es ja versuchen. Absetzen kann das Gericht sie ja immer noch.
Aber meine Meinung....eher nicht.
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Also seid Ihr mit der neuen Berechnung einverstanden? Dann liegt aber m.E. keine Einigung vor...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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