Unterschied Kostenfestsetzung und Kostenausgleich?
wenn dann hat sie im kfA(!!!) den 106 angegebenhat die gegenseite den kfb mit § 106 ZPO angegeben
kfb = kostenfestsetzungsbeschluss, das ist hier sehr irritierend!
also wenn eine quotelung entschieden wurde, machst du einen KAA und wenn fest entschieden wurde wer die gesamten kosten trägt machst du einen KFA!
wenn du es falsch bezeichnest, ist nich schlimm, der rpfl. macht das einfach trotzdem richtig, die bezeichnung is nich sooo wichtig, man sollte halt einfach nur wissen wies eigentlich richtig wäre
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- Forenfachkraft
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ja ich sag ja alles etwas verwirrend...
aber sehr schön, dass man hier fragen stellen kann und soooo schnell
dann auch antworten bekommt
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, es sind nur die GK auszugleichen. Die RA-Kosten trägt jeder selbst.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Mit den Kosten des Rechtsstreits sind ja nur die Anwaltskosten gemeint. Dann trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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- Curry
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Nein, mit den Kosten des Rechtsstreits sind nicht nur die Anwaltskosten gemeint.
Wenn das Urteil lautet: "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits", dann sind damit alle Kosten gemeint.
Gegeneinander aufgehoben bedeutet eben, dass die RA-Kosten jeder selbst trägt und die GK geteilt werden.
Wenn das Urteil lautet: "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits", dann sind damit alle Kosten gemeint.
Gegeneinander aufgehoben bedeutet eben, dass die RA-Kosten jeder selbst trägt und die GK geteilt werden.
Curry
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na dann würd ich erst mal die füße still halten und drauf warten, dass der Gegner was beantragt. vielleicht vergessen die das ja ...