GSW Arbeitszeitverringerung (Antrag auf Erlass e. einstw.V)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Susan84
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#1

02.08.2008, 10:59

wir haben einen antrag auf erlasse einer einstweiligen Verfügung bei gericht gestellt wegen arbeitszeitverringerung. wie rechnet man denn dies ab? 1,3 vg und 1,2 tg aus .... ?? (gsw bei arbeitszeitverringerung??).
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idefix
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#2

02.08.2008, 11:13

eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr nur, wenn tatsächlich eine Verhandlung stattgefunden hat. Ich würde den Auffangstreitwert bei Verwaltungssachen in Höhe von5.000,00 EUR nehmen.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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