Beratungshilfe: Abrechnung (Formular? usw.)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Susan84
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#1

31.07.2008, 09:12

hey,

wenn ich einen berechtigungsschein von unserem mandanten habe, kann ich ja beratungshilfe abrechnen. früher habe ich dafür ein formular benutzt, dieses einfach ausgefüllt und an die rechtsantragsstelle geschickt. ist dies immer noch so?

oder kann ich einfach ein schreiben an die rechtsantragsstellte (muss ich das auch wirklich an die rechtsantragsstelle machen) machen mit meiner abrechnung?

muss ich dann die abrechnung zweifach mitschicken (original + abschrift)?

lg
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Smilie
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#2

31.07.2008, 09:18

Normalerweise ist auf der Rückseite des Beratungshilfescheins ein Formular zum ausfüllen mit den entsprechenden Gebühren. Du kannst aber auch selber einen Dreizeiler ans Gericht schicken mit Deiner Berechnung.

Dem solltest Du eine Abschrift mitschicken.
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Catwoman1703
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#3

31.07.2008, 09:18

Hallo!
Also wir nutzen noch die Formulare und schicken die immer 2fach ans Gericht (Rechtsantragstelle)
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#4

31.07.2008, 09:19

Smilie hat geschrieben:Normalerweise ist auf der Rückseite des Beratungshilfescheins ein Formular zum ausfüllen mit den entsprechenden Gebühren. Du kannst aber auch selber einen Dreizeiler ans Gericht schicken mit Deiner Berechnung.
Auf der Rückseite? Bei unseren Beratungshilfescheinen gibts das nicht :-( Haben die ganz normalen Formulare von Dreske & Krüger.
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Tinsche1084
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#5

31.07.2008, 09:21

Auf unseren BH-Scheinen ist aber auch nichts hinten drauf! Wir nehmen das Formular, welches wir im PC haben!
Schicken es auch zweimal raus!
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Smilie
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#6

31.07.2008, 09:23

Hatte ich erst letzte Woche - und da war Berechung hinten drauf! Ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich... spielt aber auch keine Rolle - eigene Berechung oder Formular geht ja auch.
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PeeDee
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#7

31.07.2008, 09:29

Hab ich was verpasst? Hat sich was geändert?
Rückseite von BH-Scheinen? Die sind bei uns leer!

Ich nehm immer diese Formulare
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/b ... /index.php
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Smilie
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#8

31.07.2008, 09:31

s. o. muss wohl unterschiedlich sein - je nach Gericht. In Berlin kenn ich die nur so, dass auf der Rückseite das Formular ist. Hatte aber auch schon mal einen aus Brandenburg, da musste ich dann selber schreiben.
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#9

31.07.2008, 12:32

Bei uns wurde es vorher immer in Form eines KFAs beantragt, halt mit den ganzen Versicherung wie Verfahren ist (nicht) in gerichtliches Verfahren übergegangen, keine Zahlungen von Mandant oder Dritten erhalten etc. pp.

Jetzt hab ich mir auch das Formular aus dem Internet runtergeladen und fülle es entsprechend aus. Mit Phantasy geht das ja nicht so. :-)
[color=#FF0040]Am Ende wird immer alles gut und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.[/color]
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#10

31.07.2008, 12:54

Geht auch völlig formlos - natürlich schriftlich, aber ohne Vordruck.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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