Streitwert bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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helpi
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#1

16.07.2008, 11:06

Wie wird der Streitwert berechnet?
Haben den Streitwert nach der Höhe der angemeldeten Ansprüche berechnet (1000€)
Aber jetzt kommt von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben zurück mit der Nachricht, dass sich der Streitwert nach der Entschädigungssumme richtet (500€ haben sie gezahlt)
(Haben verwiesen auf: BHG, NJW 70, 1122, VersR 70, 573)

Gibts ne Möglichkeit doch den höheren Streitwert durchzukriegen?
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#2

16.07.2008, 11:08

gegnerische Versicherungen zahlen immer lediglich die Gebühren aus dem von ihnen regulierten Betrag.

...sonst könnte man ja mal pauschal noch ein höheres Schmerzensgeld etc. ansetzen damit man mehr Gebühren bekommt....
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Re1108
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#3

16.07.2008, 11:10

:zustimm

Wir rechnen auch nur aus dem tatsächlich bezahlten Betrag die Gebühren und nicht aus dem geforderten.
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Kichererbse
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#4

16.07.2008, 11:15

Den Rest kannst du im Zweifel gegenüber dem Mandanten abrechnen, das kommt aber bestimmt nicht so gut an.
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#5

16.07.2008, 11:21

:zustimm Kichererbse!

Aber wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist, gehts schon. Die zahlen dann die Differenz (bislang jedenfalls immer....)
helpi
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#6

16.07.2008, 14:04

Danke danke hier kriegt man ja schnell Antwort ;)
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Moneypenny
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#7

16.09.2008, 17:05

Hallo!

Ich habe eine ähnliche Frage. Mir ist obiger Sachverhalt bekannt, allerdings habe ich jetzt zum ersten Mal den Einwand, dass das Gutachten durch die Versicherung in Auftrag gegeben wurde und deshalb die Kosten des SV nicht in den Streitwert mit einzurechnen sind.

Ist das richtig? Möglicherweise habe ich überwiegend Fälle in denen unser Mandant das Gutachten in Auftrag gibt, weswegen es mit der Regulierung der Kosten diesbezüglich - auch wenn sie direkt gehen - nie Probleme gab....

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe.

Moneypenny
Liebe Grüße
Moneypenny


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#8

16.09.2008, 18:24

Klingt allerdings logisch, dass die Kosten für das Gutachten nicht mit in den SW für die RA Kosten reinzurechnen sind, da sie ja nicht streitgegenständlich waren. Wenn der Mandant das Gutachten selbst in Auftrag gbit, werden diese Kosten gegenüber der Versicherung geltend gemacht, also sind sie auch zum SW zu addieren. Aber so ist die Vers Auftraggeber und zahlt die Kosten auch an den SV.
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