gebühren II. instanz
Verfasst: 10.07.2008, 13:39
huhu ihr lieben, haben hier von der gegenseite einen kostenfestsetzungsantrag für die II. instanz (anerkenntnisurteil) bekommen, die wollen eine 1,6 verfahrensgebühr gem. nr. 3200 VV RVG abrechnen - kann dass sein? müsste dass nicht eigentlich die hälfte der 1,3 gebühr gem. nr. 3100 VV sein?
eine terminsgebühr haben die auch noch berechnet nach 3202 VV. fällt die bei einem anerkenntnisurteil überhaupt an?
stehe auf dem schlauch - aber m. E. sind die nrn. ab 3200 VV doch nur bei beweismitteln vor dem finanzgericht, oder?
hilfe
LG marlienchen
eine terminsgebühr haben die auch noch berechnet nach 3202 VV. fällt die bei einem anerkenntnisurteil überhaupt an?
stehe auf dem schlauch - aber m. E. sind die nrn. ab 3200 VV doch nur bei beweismitteln vor dem finanzgericht, oder?
hilfe
LG marlienchen