Aktenversendungspauschale im Kostenfestsetzungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silwyna
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#1

23.06.2008, 08:47

Hallo,

ich hab da ein kleines Problem. Sachverhalt ist folgender:

Wir haben außergerichtlich die Ermittlungsakte angefordert und dafür die 12 € Aktenversendungspauschale bezahlt. Dann ging die ganze Sache vor Gericht, jetzt geht es um die Kostenfestsetzung (Kostenquotelung). Ich hab die 12 € mit in den Kostenfestsetzungsantrag mit reingenommen, bisher gab es damit auch nie Probleme, die wurde immer festgesetzt.

Jetzt schreibt das Gericht, dass die Pauschale ja vorgerichtlich entstanden wäre, also weder gerichtliche Kosten noch durch das Gericht veranlasste Kosten darstellen würden, und wir die deshalb nicht mit festsetzen könnten. Macht ja auch irgendwie Sinn, ist bei der Geschäftsgebühr ja genau das gleiche. Aber wir haben die 12 € sonst immer festgesetzt bekommen und mein Chef möchte die auch jetzt drinbehalten.

Ich versuche jetzt gerade, eine vernünftige Formulierung zu finden, um das Gericht zu überzeugen, die doch festzusetzen, steh aber irgendwie auf dem Schlauch. Habt ihr da eine Idee?
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[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
blackswan

#2

23.06.2008, 08:49

wann habt ihr denn die Akten angefordert? Vor oder nach Klageauftrag?
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Silwyna
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#3

23.06.2008, 09:02

Vor Klagauftrag.
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#4

23.06.2008, 09:45

Ich würde einfach schreiben, dass die Akteneinsicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war und daher mit in der Ausgleichung zu berücksichtigen ist.
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#5

23.06.2008, 09:54

ich würde das auch so schreiben: Akteneinsicht war zur ordnungsgemäßen Vertretung im Ermittlungsverfahren, insbesondere zur Vorbereitung, erforderlich.
Liebe Grüße
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#6

23.06.2008, 09:55

Wie wäre es mit:

Es handelt sich um notwendige Kosten der Prozessvorbereitung, da ohne Einsicht in die Ermittlungsakte eine sachgerechte und ordnungsgemäße Begründung des Klagevorbringens nicht möglich gewesen wäre. Die Kenntnis des Akteninhalts war zwingende Voraussetzung für die Stellung der richtigen Anträge nebst deren Begründung.
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#7

23.06.2008, 10:05

Hört sich alles super an. Vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe :)
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#8

23.06.2008, 10:14

Super 13: hab ich gleich mal kopiert!
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#9

23.06.2008, 10:31

Habe ich mir doch auch gleich in meine Schreibhilfen kopiert...

Danke!!!
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#10

23.06.2008, 11:41

Keine Ursache. Ich mache auch kein Copyright geltend... :wink: :lol:
Zuletzt geändert von 13 am 23.06.2008, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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