Terminsvertreter in Bußgeldsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Chucky75
Foren-Praktikant(in)
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#1

18.06.2008, 15:24

Hi, brauche mal wieder Eure Hilfe.

Wir wollen einen Terminsvertreter in einer Bußgeldsache beauftragen und Chef hat mich jetzt beauftragt, mal durchzurechnen was günstiger wird.

Aber jetzt mal ne blöde Frage, welche Gebühren bekommt der Terminsvertreter denn eigentlich bei Bußgeldsachen? Habe das bisher nur bei Zivilstreitigkeiten abgerechnet ???

Vielen Dank schon mal.
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